Verdachtsunabhängige Videoüberwachung von Demos in Berlin rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die
verdachtsunabhängige Videoüberwachung friedlicher Demonstrationen durch
die Polizei wegen nicht gerechtfertigter Eingriffe in die Grundrechte
der Betroffenen untersagt. Die langjährige Praxis der Ordnungshüter in
der Hauptstadt, Protestkundgebungen angeblich zu Zwecken der
Einsatzlenkung und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit zu filmen,
ist laut einem jetzt bekannt gewordenen Urteil (Az.: VG 1K 905.09)
rechtswidrig.

[heise.de] Die Berliner Polizei habe damit tief in den Schutzbereich
der "vorrangigen Versammlungsfreiheit" und in den der informationellen
Selbstbestimmung eingegriffen, heißt es in dem heise online vorliegenden
Beschluss. Dafür hätte es einer gesetzlichen Grundlage bedurft, die
aber nicht vorhanden sei.

Anlass der Entscheidung war die Überwachung einer
Anti-Atom-Demonstration mit mindestens 25.000 Teilnehmern zwischen
Hauptbahnhof und Brandenburger Tor am 5. September vergangenen Jahres.
Während des Aufzuges fuhren Einsatzkräfte der Polizei mit einem
Kleintransporter wenige Meter vor der Spitze der Demonstration her und
filmten das Geschehen mit mehreren auf dem Dach des Wagens montierten
Kameras. (weiter auf heise.de)