Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Wolfgang Neskovic, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE.
Das Bundeskriminalamt (BKA) führt zahlreiche Dateien mit personenbezogenen Daten. Diese dienen nicht nur der Strafverfolgung, sondern auch der Prävention. Einzelne dieser Dateien sind geeignet, unverhältnismäßig in Grundrechte der Betroffenen einzugreifen. Dies gilt insbesondere für die Gewalttäter“-Dateien, in denen, anders als die Bezeichnung suggeriert, mitnichten nur solche Personen gespeichert werden, denen eine Gewalttat nachzuweisen ist. Bei einem Eintrag kann es auch nach der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens, mitunter sogar nach einem gerichtlichen Freispruch bleiben. Es genügt gar die bloße Annahme, eine Person könne in der Zukunft Straftaten begehen. Damit wird die willkürliche Erfassung politischer Aktivisten ermöglicht. Die Bundesregierung hat in ihren Ausführungen auf Bundestagsdrucksache 16/13563 deutlich gemacht, dass es für die Prognose, ob eine Person womöglich Gewalttaten begehen könnte, keine klaren Kriterien gibt. Sie hat außerdem bestätigt, dass es keine wissenschaftliche Evaluierung der Wirksamkeit dieser „Gewalttäter“-Dateien gibt. (Download Antwort pdf von euro-police)