Die Diskussion um Videoüberwachung ist einseitig auf ihre antizipierte Zukunft ausgerichtet, die Anfänge der visuellen Kontrolle öffentlichen Raums bleiben weitgehend unberücksichtigt. Eine fundierte Einschätzung der künftigen Entwicklung der Technik ist jedoch kaum möglich, solange ihre Vergangenheit unaufgearbeitet bleibt. Der Beitrag rekonstruiert die frühen Jahre des polizeilichen Einsatzes von Videokameras in der Bundesrepublik, mit dem Augenmerk auf Straßenverkehr und Versammlungen. Dabei kann aufgezeigt werden, dass bereits in dieser Erkundungsphase verkehrspolizeiliche um allgemein schutzpolizeiliche und kriminalpolizeiliche Zwecke ergänzt wurden. Abschließend wird – für den Bereich der Verkehrsüberwachung – ein Dilemma im Einsatz polizeilichen Bilder als Beweismaterial skizziert: Je mehr sich die Polizei auf den Bildbeweis verlässt, umso mehr muss sie mit der steigenden medialen Kompetenz der Beschuldigten rechnen, die in der Folge nach technischen Innovationen – von Standbild zum Bewegtbild – verlangt. (weiter auf zeitgeschichte-online.de)