Das Bundeskriminalamt (BKA) hätte vor dem NATO- Gipfel 2009 keine Journalisten-Daten an die NATO weitergeben dürfen. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden.
Einem polnischen Reporter war deshalb ohne Angaben von Gründen die Presse-Akkreditierung verweigert worden. Die Datenübermittlung sei rechtswidrig gewesen, urteilte das Verwaltungsgericht nach Mitteilung vom Dienstag (Az.: 6 K 280/10.WI). Der Kläger wollte unter anderem für die polnische Ausgabe der Monatszeitschrift „le monde diplomatique“ von dem Gipfel Anfang April 2009 in Straßburg, Baden- Baden und Kehl berichten. (weiter auf neues-deutschland.de)
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