Polizeien und Geheimdienste aller EU-Mitgliedstaaten wollen künftig grenzüberschreitend Überwachungsmaßnahmen durchführen. Auch der gegenseitige Zugriff auf Vorratsdaten wird geregelt
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet verhandeln die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die zukünftige Aushilfe bei Ermittlungsverfahren. Zur Debatte steht eine Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung (EEA), die eine Zusammenarbeit über EU-Grenzen hinweg erleichtern soll. Das Abkommen geht auf eine Initiative der Regierungen Belgiens, Bulgariens, Estland, Spaniens, Österreich, Sloweniens und Schwedens zurück. Ein entsprechender Entwurf wurde bereits letztes Jahr im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Seit Montag liegt eine überarbeitete Fassung vor.
Die Europäische Ermittlungsanordnung soll festlegen, unter welchen Bedingungen die Verfolgungsbehörden eines Mitgliedstaats Zwangsmaßnahmen in einem anderen Staat anordnen können. Ebenso wird geregelt, aus welchen Gründen die Maßnahme vom „Vollstreckungsstaat“ zurückgewiesen werden darf. Bei der EEA geht es etwa um Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme, die Überstellung von Personen oder um das Ausspähen von Bankkonten. Auch der Einsatz verdeckter Ermittler oder sogenannte „kontrollierte Lieferungen“, darunter polizeilich observierte oder vorgetäuschte Drogendeals, werden erfasst. (heise.de)