Kontrolle der Tätigkeiten von Europol

Brüssel, den 17.12.2010
KOM(2010) 776 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Die Verfahren für die Kontrolle der Tätigkeiten von Europol durch das Europäische Parlament unter Beteiligung der nationalen Parlamente

Europol ist die erste EU-Einrichtung, die auf dem Gebiet der polizeilichen Zusammenarbeit tätig ist. Als die laufende Debatte ihren Anfang6 nahm, wurden Entscheidungen in diesem Bereich überwiegend auf zwischenstaatlicher Ebene getroffen, so dass der Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts nur am Rande berührt wurde und das Europäische Parlament mithin nur sehr begrenzte Eingriffsmöglichkeiten hatte. In der ursprünglichen Fassung des Übereinkommens war die parlamentarische Kontrolle auf einen vom Ratsvorsitz
weiterzuleitenden jährlichen Sonderbericht über die Tätigkeiten von Europol und auf eine Konsultation zu etwaigen Änderungen des Übereinkommens begrenzt. (doc unter eur-lex.europa.eu)

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