Ziercke gegen BKA-Kontrolle durch Bundestags-Kontrollgremium

16 Apr, 2008

[afp] Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, hält den Vorschlag für eine Kontrolle seiner Behörde durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Bundestages für eine "falsche Botschaft". "Das BKA ist kein Nachrichtendienst, es gilt das Trennungsgebot", sagte Ziercke der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. "Es gibt auch keine Annäherung der Aufgaben. Einer solchen zusätzlichen Kontrolle durch das PKG bedarf es nicht." Das PKG sei ausschließlich zur Kontrolle der Nachrichtendienste eingerichtet worden.

In einem Gesetzentwurf zur Reform der Geheimdienstkontrolle fordert die Unionsfraktion, dass sich die parlamentarische Kontrolle künftig auch auf die Tätigkeit des BKA und des Zollkriminalamtes erstrecken solle.

"Das Parlament hat alle Möglichkeiten, das BKA zu kontrollieren", sagte Ziercke. "Von daher hat uns dieser Vorstoß überrascht." Der BKA-Chef hob zudem hervor, er sei auch "nicht der Meinung, dass es zu einem Verschwimmen der nachrichtendienstlichen und der polizeilichen Kompetenzen kommt". Es gebe "klare gesetzliche Regelungen", auf deren Grundlage die Polizei handeln dürfe. So müsse beispielsweise "ein strafrechtlich belastbarer Anfangsverdacht" vorliegen, um Ermittlungen zu beginnen. In diesen Fällen habe die Generalbundesanwältin Monika Harms oder eine Staatsanwaltschaft die Befugnis und nicht das BKA.

Die Unionspolitiker argumentieren damit, dass sich die Aufgabenbereiche und Kompetenzen von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten annäherten. "Die Neuregelung soll die Entstehung einer durch diese Grenzaufweichung entstehenden Lücke in der parlamentarischen Kontrolle verhindern", heißt es zur Begründung in dem Gesetzentwurf, den die Unionsfraktion vergangene Woche vorgelegt hatte.

Source: http://de.news.yahoo.com/afp/20080416/tde-d-geheimdienste-polizei-bundestag-a4484c6.html 


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