Jung für Verfassungsänderung: Bundeswehr soll Geiseln befreien dürfen

[tagesschau.de] Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung will die Bundeswehr bei
der Befreiung von Geiseln mit mehr Rechten ausstatten und schließt
dafür auch eine Verfassungsänderung nicht aus. Im Zusammenhang mit den
Entführungen deutscher Schiffe vor der Küste Somalias sagte Jung der
"Bild am Sonntag": "Wir sollten über eine Verfassungsänderung
nachdenken, die der Bundeswehr den Zugriff dann ermöglicht, wenn die
Polizei nicht handeln kann." Er wolle dieses Thema nach der
Bundestagswahl "wieder auf die Tagesordnung setzen".
Im Fall der
vor Somalia von Piraten entführten "Hansa Stavanger" habe sich die
Länge längst verschärft, bis die Polizei am Horn von Afrika
einsatzfähig gewesen sei, sagte Jung der "BamS". Eine Änderung des
Grundgesetzes, nach dem bislang die Polizei für Geiselbefreiungen
zuständig ist, soll laut Jung sowohl Einsätze im In- als auch im
Ausland umfassen.

Zuvor hatte sich bereits Innenminister Wolfgang Schäuble für eine neue Aufgabenverteilung beim Anti-Piraterie-Einsatz ausgesprochen. Zwar sei die GSG 9 in solchen Fällen zuständig, doch eigentlich seien Geiselbefreiungen Aufgabe für die Bundeswehr.

Stavanger-Crew soll morgen nach Hause fliegen

Der
vor fünf Tagen von somalischen Piraten freigegebene deutsche Frachter
legte derweil im Hafen von Mombasa in Kenia an. Die fünf Deutschen an
Bord sollen voraussichtlich am Montag nach Hause geflogen werden.

Der
Frachter war vor vier Monaten vor der Küste Somalias gekapert worden
und erst am Montag gegen die Zahlung von vermutlich zwei Millionen Euro
Lösegeld freigekommen.

Source: http://www.tagesschau.de/ausland/hansastavanger118.html

One response to “Jung für Verfassungsänderung: Bundeswehr soll Geiseln befreien dürfen”

  1. Sebastian

    Da gibt es einen kleinen Fehler bei der Bild beschreiberung der Ausrüstung. Dort steht „Gewehr G36“ aber das „G“bei „36“ steht schon für Gewehr. Also steht dort praktisch „Gewehr Gewehr 36″… richtig wäre „Gewehr 36“ oder „G36“.

    mfg