Vorschlag für Abkommen der EU und USA über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus

[register.consilium.europa.eu] Anfang 2007 nahmen der Vorsitz des Rates der Europäischen Union und die Europäische Kommission Gespräche mit dem US-Finanzministerium über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten aus der EU durch das Ministerium auf, das im Rahmen des TFTP Zugriff auf diese Daten hat. Als direkte Folge dieser Gespräche ging das US-Finanzministerium im Juni 2007 gegenüber der Europäischen Union eine Reihe von einseitigen Verpflichtungen („TFTPZusicherungen“) ein. Mit diesen Zusicherungen wird die Verarbeitung von personenbezogenen Daten aus der EU durch das US-Finanzministerium, das im Rahmen des TFTP Zugriff auf diese Daten hat, ausdrücklich beschränkt. Zu den Beschränkungen zählt z. B., dass Daten ausschließlich zu Zwecken der Terrorismusbekämpfung verarbeitet werden dürfen, bei einem Datenzugriff ein vorher bestehender Bezug zum Terrorismus gegeben sein muss (d. h. kein Data Mining) und die Daten nach einem bestimmten Zeitraum gelöscht werden.
Darüber hinaus ist in den Zusicherungen festgehalten, dass die Kommission eine „renommierte europäische Persönlichkeit“ ernennen kann, die sicherstellt, dass das US-Finanzministerium seine Verpflichtungen einhält und der Kommission darüber Bericht erstattet.

Source: http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/09/st17/st17702.de09.pdf