1.423 Personen in der „Gewalttäterdatei“ des BKA/ Regierung will Speicherpraxis nicht korrigieren

Zur
Antwort der Bundesregierung auf die PDS-Anfrage zu den im Frühjahr
errichteten sogenannten Gewalttäterdateien beim Bundeskriminalamt (BKA)
erklärt die innenpolitische Sprecherin der PDS-Fraktion, Ulla Jelpke:

Die neuen Dateien des BKA waren von der PDS von Anfang an
kritisiert worden. Unter öffentliche Kritik kamen sie beim G-8-Gipfel
in Genua, als bekannt wurde, dass auch unbescholtene, von der Polizei
nur verdächtigte Personen gespeichert und ihre Daten an italienische
Behörden weitergeleitet worden waren. In mehreren Fällen führte die
Speicherung sogar zu Ausreiseverboten.

1.423 Personen waren nach Auskunft der Regierung am 6.
September in den "Gewalttäterdateien" des BKA gespeichert, davon 858
Personen in der Datei "Gewalttäter Rechts", 426 in der Datei
"Gewalttäter Links" und 139 in der Datei "politisch motivierte
Ausländerkriminalität". Die Speicherung erfolgte, ohne dass bis heute
die Anhörung des Datenschutzbeauftragten beendet ist. Auch die im
Gesetz vorgeschriebene Anhörung der Länder dauert bis heute noch an.

Zu einer Korrektur der Sammelwut des BKA ist die Regierung nicht
bereit. Eine "uferlose Dateneinstellung" erfolge nicht, behauptet sie.
Bei Menschen, die strafrechtlich völlig unbescholten seien,
verlange das BKA-Gesetz mindestens das Vorliegen "bestimmter
Tatsachen", um ihre Daten zu speichern.

Tatsächlich sind diese angeblich "bestimmten Tatsachen" in
Wirklichkeit völlig unbestimmt. Das gibt die Regierung an anderer
Stelle in ihrer Antwort auch offen zu. "Lebenssachverhalte und
Präventionsbedürfnisse", heißt es würden sich einer "starren Einordnung
grundsätzlich entziehen."
Mit anderen Worten: Gespeichert werden soll auch in Zukunft, wer
der Polizei nicht passt oder ins Auge fällt. Das öffnet der Willkür Tür
und Tor. Auch die Weitergabe solcher Daten an die Polizei anderer
Länder und ihre Verwendung für Ausreiseverbote soll weitergehen. Auf
der nächsten Sitzung des Innenausschusses wird die PDS erneut eine
Korrektur dieser grundrechtswidrigen Praxis verlangen.

Quelle: Presseerklärung der PDS