Berlin
(LiZ). Wie der Spiegel bereits am 14. Juli berichtete, nutzt die
Polizei ferngesteuerte Handys als Wanzen. Zu Umfang, Dauer, verwendeter
Technik und rechtlichen Grundlagen dieser Maßnahmen liegt jetzt die
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE
vor. Jan Korte, Mitglied im Innenausschuss, findet die Ausführungen der
Bundesregierung bemerkenswert: “Wer nicht abgehört werden will, sollte
wohl besser die Nähe von Mobiltelefonen meiden. Das legt zumindest die
Antwort der Bundesregierung nahe. Darin versucht die Bundesregierung
einerseits nichts zu verraten, andererseits aber auch nichts zu
dementieren – und stiftet vor allem Verwirrung.”
Während dem Berliner Soziologen Andrej H., gegen den Bundesanwaltschaft und BKA
seit September 2006 unter Einsatz sämtlicher technischer Möglichkeiten
ermitteln, jeder Versuch, ein wenig Privatsphäre zu wahren, als
“konspiratives Verhalten” ausgelegt wird, rät die Bundesregierung
offenbar zu genau solchen Vorsichtsmaßnahmen.
So sei “die
effektivste Schutzmaßnahme ein Vermeiden des Mitführens von Handys bei
Gesprächen mit sensitivem Inhalt”. Ferner wird empfohlen,
Mobilfunkaktivität im Raum durch einen Mobilfunkdetektor aufzuspüren
sowie sämtliche drahtlose Schnittstellen von Mobilfunkgeräten zu
deaktivieren. “Das klingt schon sehr konspirativ. Ist das “Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik” gar ein Fall fürs BKA?”, fragte Korte.
Quelle: http://linkszeitung.de/content/view/149014/1/
Bundesregierung: BKA setzt Handys nicht als Abhörwanzen ein
Die
Strafverfolger des Bundes lauschen nicht mit umprogrammierten
Mobiltelefonen. Dies hat das Bundesinnenministerium zumindest in seiner
jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage der
Fraktion der Linken im Bundestag versichert. Weder die Bundespolizei,
noch das Bundeskriminalamt (BKA) oder das Zollkriminalamt würden Handys
als Wanzen umfunktionieren. Der Einsatz einer derartigen
Überwachungstechnik sei von diesen Behörden auch weder zu repressiven
noch zu präventiven Zwecken geplant.
Ganz dementieren will
das Ministerium Berichte über entsprechende staatliche Lauschangriffe
mit Mobiltelefonen aber auch nicht. Man äußere sich eben nur nicht zu
Angelegenheiten der Länderpolizeien, da diese den Bund nichts angehen
würden. Zu einer potenziellen Verwendung des ungewöhnlichen
Abhörverfahrens durch Geheimdienste des Bundes wiederum könne man
höchstens im zuständigen parlamentarischen Kontrollgremium unter
Ausschluss der Öffentlichkeit Stellung nehmen.
Laut Experten
ist die Verwandlung von Handys in Wanzen technisch machbar. Dazu würden
diese so umfunktioniert, dass sie in einen scheinbar ausgeschalteten
Zustand wechseln. So würden Display und Lautsprecher als deaktiviert
erscheinen, während im Hintergrund aber die Mobilfunkverbindung
aufrecht erhalten bleibe. So könne etwa die Freisprecheinrichtung eines
Mobiltelefons heimlich aktiviert werden. Aber auch über drahtlose
Schnittstellen wie Bluetooth, WLAN oder Infrarot seien Schadprogramme wie Trojaner leicht einzuschleusen.
Zur
Verhinderung der geschilderten Lauschangriffe verweist die
Bundesregierung prinzipiell auf Erläuterungen des Bundesamtes für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Effektivste Schutzmaßnahme
sei demnach, bei Gesprächen mit sensitivem Inhalt erst gar kein Handy
mitzuführen. Darüber hinaus sollten sämtliche drahtlosen Schnittstellen
von Mobilfunkgeräten deaktiviert werden. Letztlich sei auch der Einsatz
des vom BSI entwickelten Detektors MDS ratsam.
Mit
dem angeblich leicht zu bedienenden Tischgerät könne jedwede
Mobilfunkaktivität in einem Raum aufgespürt werden. Vier getrennte
Kanalempfänger scannen dazu sequentiell die Frequenzbänder GSM900, GSM1800, UMTS und DECT
ab. Empfangene Signale werden aufbereitet und von einem zentralen
Prozessor ausgewertet. Bestellen können den etwa 500 Euro teuren
Detektor aber nur Behörden und geheimschutzbetreute Wirtschaftskreise.
(Stefan Krempl) / (pmz/c’t)