Länder fordern EU-weite Datei zu Gewalttätern

Aufstand

Dem Bundesrat schwebt die Errichtung einer europaweiten Datei über
international agierende Gewalttäter vor. In der auf Anraten von
Ausschüssen gefassten Entschließung
(PDF-Datei) fordern die Länder die Bundesregierung auf, sich auf
EU-Ebene für eine solche Datenbank etwa bei Europol und einen
verbesserten Informationsaustausch der Polizeibehörden einzusetzen.
Dies sei unerlässlich, um insbesondere im Vorfeld der von reisenden
Gewalttätern bedrohten Veranstaltungen zielgerichtete Maßnahmen gegen
diese Personen in ihren Heimatländern und am Veranstaltungsort
durchführen zu können.

Als Hintergrund der Initiative führt der Bundesrat Erfahrungen mit
international agierenden Gewalttätern an, durch die es bei
wirtschaftlichen, sportlichen und politischen Veranstaltungen
regelmäßig zu massiven Ausschreitungen gekommen sei. Als Beispiel dient
den Ländern der G8-Gipfel in Heiligendamm. Um gegen gewaltbereite
Personen oder Hooligans vorgehen zu können, müssten die Einsätze der
Sicherheitsbehörden präzise abgestimmt werden. In der Vergangenheit
seien bei Polizeieinsätzen Defizite im internationalen Datenaustausch
deutlich geworden, kritisiert die Entschließung. So seien zum Beispiel
einsatzführende Polizeibehörden nicht hinreichend über die aus dem
Ausland anreisenden gewaltbereiten Störer unterrichtet worden. Mithilfe
einer europaweit verfügbaren Gewalttäterdatei und einem lagebezogenen
Informationstransfer könnte der Austausch von Erkenntnissen über
Gewalttäter nachhaltig verbessert werden.

Als Ort für die Gewalttäterdatei bringt der Bundesrat neben dem Europol-Informationssystem etwa auch das Schengener Informationssystem oder einen Verbund nationaler Dateien auf Basis des umstrittenen Prümer Vertrags
ins Spiel. Bei der Europol-Lösung müsste das Mandat der in Den Haag
angesiedelten Polizeibehörde nämlich erst um den neuen Zuschnitt
erweitert werden. Technisch verlangen die Länder nach Lösungen, "die
nicht nur den unmittelbaren Vollzugriff weniger Spezialdienststellen,
sondern nach Möglichkeit auch den Online-Zugriff der direkt im
Einsatzgeschehen stehenden Polizeikräfte ermöglichen". Den
entsprechenden Antrag hatten Niedersachsen und das Saarland gestellt. (Stefan Krempl) /
(pmz/c’t)

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/97320