Der Bundesdatenschutzbeauftragte
Peter Schaar hat sich für die stärkere Beachtung rechtsstaatlicher
Prinzipien beim internationalen Austausch personenbezogener
Informationen für Sicherheitszwecke eingesetzt. Seine Zunft sei zwar
nicht dagegen, dass für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus
und der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität
personenbezogene Daten erhoben und zwischen den Sicherheitsbehörden
transferiert werden, erklärte Schaar. Er äußerte sich im Zusammenhang
mit einem Treffen des EU-Parlaments und der portugiesischen
Nationalversammlung im Rahmen der Ratspräsidentschaft
der Südwesteuropäer am heutigen Dienstag. Es müsse aber dafür gesorgt
sein, dass vor allem die Verhältnismäßigkeit bei derlei
Datenweitergaben gewährt bleibe, meinte Schaar.
Konkret erneuerte Schaar in diesem Zusammenhang seine Kritik an der
verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und
Internetdaten, die der Bundestag hierzulande vor kurzem beschlossen hat.
So sei es nicht mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar, "wenn
immer mehr Daten ohne Anfangsverdacht und ohne konkrete Gefahr erhoben
und quasi auf Vorrat gespeichert und übermittelt würden". Der
Informationsaustausch müsse zudem "streng zweckgebunden für die
Aufgaben der Sicherheitsbehörden erfolgen", was der Rechtsausschuss des
Bundesrates bei der Nutzung der auf Vorrat gespeicherten
Verbindungsdaten anders sieht.
Laut Schaar müssten die Rechte unbescholtener Bürger gewahrt werden.
Die datenschutzrechtlichen Regelungen seien entsprechend auszubauen. Es
bedürfe obendrein "einer begleitenden datenschutzrechtlichen Kontrolle
durch unabhängige Datenschutzbehörden über die Grenzen hinweg".
Schaar nahm neben der Vorratsdatenspeicherung verschiedene Maßnahmen
in den Blick, die zunächst auf europäischer Ebene beschlossen und nun
in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. So warnte er davor, das mit
den USA geschlossene Abkommen zur Übermittlung von Flugpassagierdaten
unverändert auf Europa zu übertragen. Der Bundestag hat die umstrittene
Vereinbarung aber bereits mit den Stimmen der großen Koalition abgesegnet.
Ausgebaut haben die EU-Mitgliedsstaaten zudem den Austausch etwa von
biometrischen Daten, DNA-Informationen oder Kfz-Angaben im Rahmen des Vertrags von Prüm.
Es gibt auch Zusagen von Seiten Brüssels, die EU-weit gespeicherten
Vorratsdaten für US-amerikanische Sicherheitsbehörden zu öffnen. Im
Rahmen des umstrittenen Cybercrime-Konvention des Europarates könnten
zudem Strafverfolger und Geheimdienste aus 52 Ländern nach Ansicht von
Bürgerrechtlern auf die Verbindungs- und Standortdaten zugreifen.
Gegen das hiesige Gesetz zur Neuregelung der
Telekommunikationsüberwachung und zur Vorratsdatenspeicherung hat sich
derweil auch entschieden die Jugendpresse Deutschland
ausgesprochen. Damit seien "vertrauliche Gespräche mit Informanten, die
bisher dem Quellenschutz unterlagen, nicht mehr möglich sind",
bemängelt Vorstandssprecherin Elisa Gärtner. Besonders schwer wiege in
diesem Zusammenhang die Tatsache, dass Journalisten gegen staatliche
Ermittlungsmaßnahmen weniger geschützt sind als andere
Berufsgeheimnisträger wie etwa Abgeordnete und Strafverteidiger. "Die
Bedeutung journalistischer Tätigkeit für eine funktionierende
Demokratie wird anscheinend nicht mehr geschätzt", moniert Gärtner. So
werde der kommenden Journalistengeneration ein "großer Felsbrocken in
den Weg gelegt".
"Internet, E-Mail, Telefon das sind technische Errungenschaften,
die eine Recherche für junge Medienmacher enorm vereinfachen", ergänzt
Michael Metzger aus dem Vorstand des Vereins mit 10.000 jungen
Medienmachern. "Die neue Gesetzeslage zwingt uns jedoch, künftig darauf
zu verzichten. Informantenschutz ist nur noch bei persönlichen Treffen
gewährleistet. Per Gesetz werden wir in die Steinzeit zurück
katapultiert." Die Jugendpresse Deutschland und ihre Landesverbände
prüfen aktuell Möglichkeiten, juristisch gegen die neue Gesetzeslage
vorzugehen. Der Verein ermutigt ferner junge Medienmacher ausdrücklich,
über die Thematik in eigenen Artikeln zu berichten.