Twister (Bettina Winsemann) 29.11.2007
Was von vielen noch vor einiger Zeit belächelt wurde, ist nun eingetreten: Die Musikindustrie greift nach den durch die Vorratsdatenspeicherung zustande gekommenen Daten. Und lässt sich aus gutem Grunde nicht auf eine Bagatellklausel ein.
"Nur bei schweren Straftaten…"
Wann immer die Kritik an der Vorratsdatenspeicherung (VDS) laut wurde, lautete eines der Hauptargumente der befürwortenden Politiker "aber die Daten stehen doch nur im Zuge der Verfolgung bzw. Aufklärung schwerer Straftaten zur Verfügung".
Herbert Reul von der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) hatte diese beruhigenden Worte schon bei der Verabschiedung der EU-Richtlinie zur VDS wiederholt. Eine Argumentation, welche Bundesjustizministerin Zypries denn auch im Interview ihrerseits gerne wiederholte , auch wenn diese schon bei näherem Hinsehen sich als falsch entpuppte, da bei "mittels Telekommunikation begangener Straften" die Daten ebenso genutzt werden können. Doch das war nicht die einzige Täuschung in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung. Gerade Frau Zypries zeigte sich im Bereich Halbwahrheiten, Verdrehungen und Ablenkungen sehr kreativ.
Die Befürchtung, dass die Datenberge, die durch die Vorratsdatenspeicherung entstehen, denn auch hauptsächlich nicht – wie immer kommuniziert – gegen Terror und ähnliches helfen sondern vielmehr der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet dienen würden, wurde denn auch von den Politikern meist als Paranoia abgehandelt. Doch bereits mit dem Telemediengesetz zeichnete sich ab, dass die Geltendmachung von Auskunftsrechten Privater weit einfacher und die VDS tatsächlich zur Schnellstraße zum Auskunftsanspruch werden wird.
Wie schnell diese Entwicklung nun vorangeht, überrascht allerdings selbst die Kritiker. Vielleicht hatte man hier noch auf den "von Gutmenschen postulierten Anstandsabstand" gehofft.
"Entlastet die Staatsanwaltschaften"
Doch bereits zwei Wochen, nachdem die VDS in Deutschland verabschiedet wurde, ertönt bereits der Ruf danach, den Privaten direkten Zugriff auf die Daten zu gewähren. Als Grund wird genannt, dass die Rechteinhaber ansonsten den komplizierten und langwierigen Weg über die Staatsanwaltschaft gehen müssten. So wären sie "gezwungen, Strafverfahren gegen die potentiellen Rechteverletzer einzuleiten". Und weil so die Staatsanwaltschaften "enorm belastet und eine große Zahl von potenziellen Rechtsverletzern in unnötiger Weise kriminalisiert würden", wäre der direkte Auskunftsanspruch der Königsweg. Eine Meinung, die übrigens die ansonsten beim Thema Bürgerrechte und Datenschutz oft lobend erwähnte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ebenfalls vertritt. Das Internet, so Frau Leutheusser-Schnarrenberger zum Thema, dürfe keine "Blackbox sein, die durch unangreifbare Anonymität zu einem Paradies für Rechtsverletzer wird".
Die Entlastung der Staatsanwaltschaften erscheint den Kritikern als vorgeschoben, eher als ein Ausweichmanöver, wenn man bedenkt, dass die Staatsanwaltschaften viele Anzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen wegen Geringfügigkeit einstellten. Auch hier zeigte übrigens die Bundesjustizministerin wieder eine bemerkenswerte Uninformiertheit, als sie den Wegfall der Bagatellklausel beim Urheberrecht verteidigte, auf die umstrittene Abmahnmaschine der Firma Logistep angesprochen, jedoch mitteilte, diesen Fall nicht zu kennen.
"Wir haben kein Interesse, einzelne Leute zu verfolgen"
Auch dies ist ein gängiges Argument hinsichtlich des Wegfalles der Bagatellklausel – ob es nun in dieser Form oder aber in der Beschwichtigung, niemand wolle "Schulhöfe kriminalisieren", geäußert wurde. Tatsächlich stellt sich die Frage, warum dann die Bagatellklausel so vehement bekämpft wurde. Ginge es nicht darum, auch einzelne Personen direkt anzugehen bzw. schon wegen geringfügiger Urheberrechtsverletzungen juristisch zu belangen, so wäre die Bagatellklausel hier ideal gewesen und hätte eine gewisse Rechtssicherheit hergestellt. Die Zusicherungen jedoch sind für die Musikindustrie und andere Rechteinhaber ein idealer Weg um sich – ähnlich wie bei den Selbstverpflichtungen und Ehrencodex-Regelungen – einer rechtlichen Grundlage zu entziehen und somit frei agieren zu können.
Das bedeutet, dass es allein im Ermessen der Rechteinhaber liegt, ob sie nun zivilrechtliche oder strafrechtliche Schritte auswählen. um gegen Rechteverletzer vorzugehen. Oder beides. Für diejenigen, deren Daten dank der VDS direkt den Rechteinhabern mitgeteilt werden, bleibt dann die Entscheidung zwischen einer freiwillig gezahlten Summe und Straffreiheit oder aber dem Risiko, nicht nur mit hohen Prozesskosten, sondern auch mit einer Vorstrafe aus der Rechtsstreitigkeit hervorzugehen.
Für die Mehrheit wird dies keine Frage sein, nicht zuletzt auch deshalb, weil solche Rechtsstreitigkeiten, wie auch Marken-, Domain- und Patentstreitigkeiten, praktisch nie von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Der Wegfall der Bagatellklausel sowie die VDS schaffen somit tatsächlich die Schnellstraße zum direkten Auskunftsanspruch – zusätzlich möglich gemacht, durch eine Klausel, die Deutschland ohne Verpflichtung in sein VDS-Gesetz hinzufügte – genau jene Klausel, die insbesondere von Frau Zypries in sämtlichen Interviews zum Thema verschwiegen wird. Hier kann man ausnahmsweise einmal Herrn Wiefelspütz loben, der wenigstens ehrlich sagt, dass es bei der VDS doch gar nicht um Terror ging.
Wobei wir uns nach Herrn Wiefelspütz auch keine Sorgen machen müssen, wegen der Vorratsdaten, die an die Musikindustrie gehen:
[…] es wird im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung niemals, ich wiederhole niemals, zu einem Zugriff der Musik- und Filmindustrie auf diese Daten geben. Wer erfindet solchen Schwachsinn? Die Vorratsdatenspeicherung dient der Strafverfolgung. Zugriff wird es nur im Einzelfall mit richterlicher Erlaubnis geben. Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht dazu da, das Konsumverhalten von Bürgern auszuforschen.
Wenn am Freitag, knapp zwei Wochen nach der Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung, über genau diesen Zugriff verhandelt wird, wird man sich diese Worte merken müssen. Und sie richtig einordnen.