Bundesrat billigt Fluggastdaten-Transfer und neues Bundespolizeigesetz

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Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Donnerstag das Gesetz zur Ratifizierung
des umstrittenen transatlantischen Abkommens zur Weitergabe von
Flugpassagierdaten an die USA abgesegnet. Zugleich billigten die Länder
die Novelle des Bundespolizeigesetzes.
Sie erlaubt den Gesetzeshütern, ihrerseits Fluggastdaten zu erheben und
24 Stunden lang zu speichern. Ferner dürfen die Bundespolizisten
künftig Videoaufnahmen etwa von Überwachungskameras auf Bahnhöfen oder
Flughäfen 30 statt bislang zwei Tage vorhalten. Der
Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte zuvor bemängelt,
dass diese deutliche Ausweitung der Speicherfristen von der großen
Koalition im Bundestag in einer "Nacht- und Nebelaktion" beschlossen
worden sei.

Ohne Kritik oder Stellungnahme zur Kenntnis nahm der Bundesrat zudem das umkämpfte Vorschlagspaket der EU-Kommission zur Verbesserung der Terrorabwehr an, mit dem unter anderem ein europäisches Fluggastdatensystem
zur Risikobewertung von Reisenden aufgebaut werden soll. Gemäß dem
Papier müssen die Passenger Name Records (PNR) in Mitgliedsstaaten
künftig 13 Jahre lang aufbewahrt werden. Der EU-Entwurf sieht ferner
vor, dass die öffentliche Aufforderung zur Begehung einer
terroristischen Straftat sowie die Anwerbung und Ausbildung für
terroristische Zwecke unter Strafe gestellt werden.

Insgesamt stehen die Länder dem Aufbau neuer
Überwachungsarchitekturen unter dem Aufhänger des "Kampfs gegen den
Terrorismus" positiv gegenüber. Weder dies- noch jenseits des Atlantiks
haben sie Bedenken gegen eine lange Lagerung und eine Nutzung der
Fluggastdaten durch Sicherheitsbehörden. Zu den PNR zählen unter
anderem Namen, Geburts- und Flugdaten, Kreditkarteninformationen,
besondere Essenswünsche, Buchungen für Hotels oder Mietwagen sowie
E-Mail-Adressen und Telefonnummern. In den USA dürfen diese
Informationen künftig mit dem Segen des deutschen Gesetzgebers künftig
15 statt bislang dreieinhalb Jahre vorgehalten werden. Die zahlreichen
gravierenden Bedenken von Datenschützern gegen das US-PNR-System und seinen geplanten EU-Klon
wollte sich der Bundesrat nicht zu eigen machen. Den Hütern der
Privatsphäre zufolge ist die "exzessive" Datensammelwut als
unverhältnismäßig. (Stefan Krempl) /
(vbr/c’t)

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/100935/from/atom10 

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