Bundesverfassungsgericht verkündet Ende Februar Urteil zu Online-Durchsuchungen

[heise.de] Das Bundesverfassungsgericht wird am 27. Februar sein Grundsatzurteil
in dem Verfahren "Online-Durchsuchung" verkünden. Das teilt das Gericht
heute mit. Die Sitzung ist für 10 Uhr anberaumt. Die mündliche Verhandlung hatte am 10. Oktober stattgefunden.In dem Verfahren geht es um das nordrhein-westfälische
Verfassungsschutzgesetz, das als bisher einziges Gesetz das heimliche
Ausspähen privater Computer erlaubt. Dagegen hatten die Autorin Bettina Winsemann
(alias Twister), ein Mitglied der Partei Die Linke und drei
Rechtsanwälte voriges Jahr Verfassungsbeschwerde eingelegt. Zu den
Klägern gehört auch der FDP-Politiker Gerhart Baum. Das Verfahren hat grundsätzliche Bedeutung für die Einführung der Befugnis zur Online-Durchsuchung.

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte
Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die
Online-Durchsuchung siehe auch:

(anw/c’t)

Source: http://www.heise.de/newsticker/meldung/102928/from/atom10