Heimische Arbeitsgruppe auf der Suche nach der Weisheit letztem Schluss – Alles möglich, noch nichts fix
[standard] Nachdem in Deutschland nun eine erste Entscheidung in Bezug auf Online-Durchsuchungen gefallen ist – der WebStandard berichtete – wird auch in Österreich eifrig an einer Lösung gewerkt.
Taugliche Methode?
Laut einer Meldung des ORF Futurezone
ist derzeit eine interministerielle Arbeitsgruppe dabei, ihren Bericht
für Innen- und Justizministerium zu finalisieren. "Laut Vorsitzendem
Bernd-Christian Funk ist nicht einmal erwiesen, ob die Methode
überhaupt tauglich ist."
Klare Regelungen
Vor allem in Bezug auf die
klaren Regelungen unter denen eine Online-Durchsuchung erfolgen darf
und wie die Behörden vorgehen dürfen, steht dabei im Mittelpunkt. Das
deutsche Urteil sei nicht eins zu eins auf Österreich übertragbar, auch
wenn die Rechtssysteme ähnlich seien, meinte Funk, Professor für
Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Uni Wien zu ORF.at.
Noch keine Entscheidung
In
Österreich sei noch nicht entschieden, ob mit der Online-Durchsuchung
nicht Kernbereiche des Grundrechts auf Privatsphäre verletzt werden
würden. Wäre dies der Fall, so wäre das Vorhaben einer
Online-Durchsuchung an sich nicht zulässig. Auch die Installation und
Verbreitung eines Bundes-Trojaners sei nach der derzeitigen
Gesetzeslage nicht gestattet, wird Funk zitiert. Der Experte verwies
zudem darauf, dass man recht genau überlegen müsse, ob die verdeckte
Online-Durchsuchung nicht mehr Schaden anrichte als sie Nutzen
stifte.(red)