[cop2cop.de] Die
Zahl der Telefonüberwachungen im Zuge strafrechtlicher
Ermittlungsverfahren ist in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2007 im
Vergleich zum Vorjahr um 17,4 Prozent gestiegen. Das teilte Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter heute (Donnerstag, 07. August 2008) in Düsseldorf mit.
“Diese Ermittlungsmaßnahme wird weiterhin in einem angemessenen
Rahmen angewendet”, betonte die Ministerin. “Sie ist zur Bekämpfung
schwerer Formen der Kriminalität unabdingbar.” Die hohe Erfolgsquote
belege den verantwortungsvollen Einsatz dieses Ermittlungsinstruments:
In 89 Prozent der Fälle (2006: rund 82 Prozent) hätten die
Überwachungsmaßnahmen beweiskräftige Erkenntnisse erbracht und damit
zur Aufklärung schwerster Straftaten beigetragen.
Insgesamt wurden im Jahr 2007 in 627 Verfahren (2006: 534)
Telekommunikationsüberwachungen angeordnet. Entsprechend dem
langjährigen Trend am häufigsten, nämlich in 429 (2006: 331) Fällen,
geschah dies bei der Verfolgung schwerer Betäubungsmitteldelikte,
gefolgt von Straftaten aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität
(74 Fälle), Mord und Totschlag (44 Fälle) sowie Raub und räuberische
Erpressung (44 Fälle). Betroffen hiervon waren insgesamt 1.501
Personen; das sind 13,28 Prozent mehr als im Jahr 2006 (damals 1.325
betroffene Personen).
Die Justizministerin verwies auf die Zuwächse insbesondere der
mobilfunkgestützten Telekommunikation. Gerade im Bereich der
Drogenkriminalität würden Geschäfte telefonisch abgewickelt und dabei
Anschlüsse und Mobiltelefone häufig gewechselt. Diesem Umstand müssten
die Strafverfolger Rechnung tragen. Grund für die Zunahme der
Telefonüberwachungen sei dabei auch eine gegenüber dem Vorjahr zu
verzeichnende Zunahme des Schmuggels und illegalen Handels von Drogen,
der entschlossen bekämpft werden müsse.
Telefonüberwachungen würden von den nordrhein-westfälischen
Staatsanwaltschaften in den dafür gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen
verantwortungsbewusst eingesetzt. Sie seien ein unentbehrliches und
äußerst effektives Mittel vor allem zur Bekämpfung der
Betäubungsmittelstraftaten und der Organisierten Kriminalität.
Berücksichtige man, dass die 19 Staatsanwaltschaften des Landes im
Jahr 2007 mehr als 1,15 Millionen Verfahren (das sind 55.842 mehr als
2006) gegen namentlich bekannte Beschuldigte bearbeitet hätten, so
werde der weiterhin maßvolle Umgang mit dem Instrument der
Telekommunikationsüberwachung deutlich: In nur 0,05445 Prozent der
Verfahren – anders ausgedrückt in nur einem von 1.836 Verfahren – werde
überhaupt abgehört.
Source: http://www.cop2cop.de/2008/08/07/627-telefonuberwachungen-im-jahr-2007/