[heise.de] In Hamburg hängt der Haussegen der noch jungen schwarz-grünen Regierungskoalition schief. Ursache ist eine von Innensenator Christoph Ahlhaus geplante Verschärfung des Hamburgischen Polizeigesetzes. Im Rahmen der Novelle will der CDU-Politiker die Ermittler in der Hansestadt mit der Befugnis zu heimlichen Online-Durchsuchungen ausrüsten, sagte er am Wochenende der Bild-Zeitung. Die Grünen lehnen auf Landes- und Bundesebene die heftig umstrittene Ausforschung informationstechnischer Systeme dagegen entschieden ab.
"Zwischen Polizei und Kriminellen muss mindestens Waffengleichheit herrschen", begründete Ahlhaus seine Initiative. Es sei nun einmal so, dass Terroristen heute keine Briefe mehr schreiben, sondern E-Mails. Auf diese Online-Kommunikation müsse die Polizei Zugriff bekommen. "Natürlich wie bisher unter ganz bestimmten Bedingungen und nur mit richterlicher Zustimmung", versicherte der Innenpolitiker. Ein Sprecher seiner Behörde bestätigte inzwischen gegenüber der taz, dass die Arbeiten an einem Entwurf für die entsprechende Gesetzesreform laufen würden. Online-Razzien seien heute ein "unverzichtbares Instrument" der Strafverfolger. Die engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu verdeckten Online-Durchsuchungen würden eingehalten.
Weitere Einzelheiten zu dem Vorhaben sind bislang nicht bekannt. So bleibt derzeit unklar, ob die Ermittler für den Zugriff etwa auf Festplatten auch heimlich in Wohnungen eindringen dürfen sollen, wie dies in Bayern bereits der Fall und im Saarland geplant ist. Der Kompromiss der großen Koalition zu Online-Durchsuchungen im Bund sieht dagegen vor, dass Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) die Spähsoftware über das Internet auf Zielrechner aufspielen müssen.
Laut dem Hamburger Innensenat soll die Gesetzesreform in enger und kooperativer Abstimmung mit dem Kooperationspartner erfolgen. Die Innenexpertin der GAL, Antje Möller, hat der Vorstoß von Ahlhaus in der Boulevardzeitung jedoch komplett überrumpelt. Zu dem Thema habe es bislang noch keine inhaltlichen Gespräche gegeben, berichtete sie und hielt mit den grundsätzlichen Bedenken ihrer Fraktion gegenüber staatlichen Trojaner-Einsätzen nicht hinterm Berg. Die GAL habe "deutlich andere Schwerpunkte", etwa eine restriktive Neuregelung der derzeit auf Eis liegenden Maßnahme zum Kfz-Kennzeichenscanning gemäß den Bestimmungen aus Karlsruhe, wenn es um die Überarbeitung des Polizeigesetzes gehe.
Ahlhaus müsse den Grünen deutlich machen, warum heimliche Online-Durchsuchungen effizienter als andere Methoden seien und wie sie innerhalb des Rahmens des Verfassungsgerichts umzusetzen sind. Der Innensenator betonte dagegen das "gute Arbeitsverhältnis" zu Frau Möller. Ihre Sicht auf die Polizei ändere sich, "je enger wir zusammenarbeiten".
In Baden-Württemberg haben die dort in der Opposition befindlichen Grünen unterdessen eine Protestmail-Aktion gegen das geplante neue baden-württembergische Polizeirecht gestartet. Unter dem Motto "Keine Macht dem Schnüffelstaat, Bürgerrechte schützen, Polizeigesetz entschärfen" sollen sich Nutzer an Innenminister Heribert Rech (CDU) wenden und ihn zu einem Umdenken auffordern. Konkret richtet sich die Eingabe etwa gegen die massive Ausweitung der Videoüberwachung, die massenhafte automatische Erfassung von Autokennzeichen, die Ausdehnung der Befugnisse zur Speicherung von Telekommunikationsdaten sowie die Anlage gemeinsamer Projektdateien von Polizei und Verfassungsschutz, durch welche die vom Grundgesetz vorgegebene Trennung beider Bereiche untergraben würde.
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