[heise.de] Strafverfolger von Bund und Ländern haben 2007 in vierzehn Ermittlungsverfahren Wohnräume akustisch überwacht, viermal starteten Polizeibehörden der Bundesländer einen "großen Lauschangriff", zehnmal erging eine Anordnung vom Generalbundesanwalt. Diese und weitere Zahlen teilten Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und ihr Kollege im Innenressort, Wolfgang Schäuble am Freitag dem Bundestag in einem Bericht mit. So erfolgte dreimal eine Verwanzung zur "Eigensicherung" von Beamten oder deren Helfern. Im Zuständigkeitsbereich des Bundes kam es jedoch nicht zur Verwanzung von Wohnungen zur Gefahrenabwehr. Über den Erfolg der Maßnahmen schwiegen sich beide Minister zumindest gegenüber der Öffentlichkeit aus.
Der Einsatz des umstrittenen Ermittlungsinstruments hat nach zwei Jahren wieder zugenommen. Im Jahr 2006 hatten Staatsanwälte und Gerichte von Bund und Ländern die Wohnraumüberwachung nur in insgesamt drei Verfahren angeordnet, 2005 in insgesamt sieben, 2004 starteten Fahnder elfmal einen großen Lauschangriff. Für Zypries belegen die Zahlen, "dass die akustische Wohnraumüberwachung weiterhin sehr zurückhaltend eingesetzt wird". Dies beruhe nicht zuletzt auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Eingrenzung des großen Lauschangriffs vom März 2004 sowie der gesetzlichen Umsetzung von 2005. Karlsruhe hatte damals vor allem stärkere Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung gefordert.
Konkret ging es laut Zypries bei den Ermittlungsverfahren der Länder im vergangenen Jahr um Kapitalverbrechen wie Mord und Totschlag sowie um schwere Delikte wie Menschenraub, Geiselnahme, Menschenhandel und im Rahmen organisierter Kriminalität begangene Betäubungsmittelverbrechen. Der Generalbundesanwalt habe den Lauschangriff ausschließlich in Ermittlungsverfahren wegen Bildung krimineller beziehungsweise terroristischer Vereinigungen durchgeführt. Mit dem umstrittenen Entwurf für die Novelle des Gesetzes fürs Bundeskriminalamt (BKA) soll die Wiesbadener Behörde künftig zusätzlich zur Befugnis für die akustische Wohnraumüberwachung auch eine Lizenz für einen "großen Spähangriff" privater Wohnräume mit Videokameras erhalten.
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