[datenschutz.de] Der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat
Großbritannien wegen des Speicherns von DNA-Daten Unschuldiger
verurteilt. Dies berichten ORF Futurezone und die International Herald
Tribune.
In Großbritannien dürfen DNA-Proben bereits bei Verdacht auf
Gesetzesverstöße genommen werden. Die Proben dürfen ungebrenzt
gespeichert werden. Zwei Briten hatten gegen diese Praxis geklagt. Ein
damals Elfjähriger, der des Ladendiebstahls verdächtigt, aber
freigesprochen wurde, sowie ein zweiter Kläger, dessen Verfahren wegen
Belästigung ohne Urteil eingestellt wurde, hatten gefordert, dass die
Behörden ihre Daten löschen. Die Behörden weigerten sich und der Fall
ging nach Straßburg.
Die britische Innenminister Jacqui Smith zeigte sich "enttäuscht" über
das Urteil: "Ich glaube stark daran, dass DNA und Fingerabdrücke eine
unschätzbare Rolle in der Verbrechensbekämpfung spielen." Ähnlich hatte
die britische Regierung in dem Verfahren argumentiert, und auf
zahlreiche Fälle verwiesen, die mittels der DNA- und
Fingerabdruckdatenbanken aufgeklärt werden konnten. Anna Fairclough von
der Bürgerrechtsorganisation Liberty begrüßte das Urteil und verwies
auf die Probleme solcher Datendanken: "Vierzig Prozent der britischen
Kriminellen sind nicht in dieser Datenbank, Hunderttausende Unschuldige
dagegen schon."
Die Regierung hat nun mehrere Monate Zeit, auf das Urteil zu reagieren,
kündigte aber bereits an, die bestehende Praxis zunächst nicht zu
ändern.
— O. Langfeldt (ULD)