Französisches EDVIGE-Gesetz zurückgezogen

[unwatched.org] Anscheinend haben die Demonstrationen gegen das EDVIGE-Gesetz vom 16. Oktober bei den französischen Behörden Eindruck gemacht. Die französische Regierung hat die EDVIGE-Datei endlich zurückgezogen, nachdem die „Nein zu EDVIGE“-Gruppe die Bürger massiv mobilisiert hatte und zahlreiche Vereinigungen und Gewerkschaften um sich gesammelt hatte, wie auch das EDRi-Mitglied IRIS (Imaginons un Réseau Internet Solidaire).

Die Zurückziehung des Gesetzes unterscheidet sich von einer Aufhebung in dem Sinne, dass die Zurückziehung einen rückwirkenden Charakter hat, das heißt, alle Informationen, die seit der Einführung von EDVIGE 1.0 eingeholt wurden, vernichtet werden müssen. Die RG-Datei, die 1991 vor EDVIGE eingeführt wurde, wird noch bis 31. Dezember 2009 in Kraft bleiben, es werden jedoch ab 1. Juli 2008 keine Daten mehr eingespeist werden.

Dennoch bleiben die Verfechter und Vereinigungen für Freiheiten immer noch wachsam und aufmerksam, während sie darauf warten, dass die neue geplante EDVIRSP-Akte vorgestellt wird, die jedoch noch nicht veröffentlicht wurde. Diese neue Version, in der von der Einholung von Personendaten abgesehen werden wird, die mit Gesundheit, Sexualität oder Daten über Personen unter 13 Jahren in Zusammenhang stehen, befindet sich derzeit zur Durchsicht bei der französischen Datenschutzbehörde CNIL (Commission nationale de l’informatique et des libertés), von wo sie an den Staatsrat weitergeleitet werden wird.

IRIS und die weiteren Mitglieder der „Nein zu EDVIGE“-Gruppe lehnen immer noch einige der Punkte der neuen Version ab, wie die Schaffung einer Datei über Verdächtigungen ohne tatsächliche Beweise, die Einholung von Informationen über religiöse Glaubensbekenntnisse, ethnische Herkunft, Gewerkschaftsmitgliedschaften, politische Überzeugungen sowie Daten über Minderjährige über 13.

Die Daten, die für das zurückgezogene EDVIGE-Gesetz eingeholt wurden, können also einstweilen nicht verwendet werden, was bedeutet, dass die Polizei derzeit nicht auf Daten zugreifen kann. Es gibt aber immer noch Bedenken, dass die Polizei in dem Fall andere Zugänge nutzen wird, wie z-B. Cristina, einer EDVIGE ähnlichen Akte, die unter Verteidigung eingestuft wird und somit die rechtliche Grundlage für die Einholung von Daten bieten kann.

„Derzeit wird rechtlich gesehen im Trüben gefischt, und solche trüben Gewässer wirken sich erfahrungsgemäß auf Freiheiten nie gut aus ,“ sagte Helène Masse-Dessen, Anwältin der „Nein zu EDVIGE“-Gruppe.

Source: http://www.unwatched.org