[behoerden-spiegel.de] Der
Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schengener Informationssystem der
zweiten Generation hat den Innenausschuss passiert. Das teilte heute
der Deutsche Bundestag mit. Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der
SPD-Fraktion verabschiedete der Ausschuss die Vorlage am
Mittwochvormittag, 28.01.09, in geänderter Fassung.
Mit dem sogenannten SIS-II-Gesetz sollen europäische Vorgaben in
nationales Recht umgesetzt werden. Das Plenum des Bundestages will sich
am Freitag, 30.Januar, abschließend mit der vorgesehenen Neuregelung
befassen.
Das SIS II soll das bisherige Schengener
Informationssystem (SIS) ablösen, das das Kernstück der
Ausgleichsmaßnahmen für den Wegfall der Binnengrenzkontrollen zwischen
den Schengen-Staaten bildet. Dabei handelt es sich um eine Datenbank,
mit der Datensätze zur polizeilichen Fahndung nach Personen und Sachen
bereitgestellt und verwaltet werden können. Das bisherige System ist
jedoch nicht auf die gewachsene Zahl von Schengen-Staaten ausgelegt.
Außerdem können bislang keine biometrischen Daten gespeichert werden.
Mit
den Stimmen der Koalitionsmehrheit verabschiedete der Ausschuss einen
von der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion vorgelegten Änderungsantrag, mit
dem die Benachrichtigung Betroffener nach einer Ausschreibung zur
verdeckten Kontrolle im SIS mit Bestimmungen der Strafprozessordnung
angeglichen werden soll. Damit soll klargestellt werden, dass die
Benachrichtigung nur zurückgestellt werden kann, solange sie den Zweck
der Ausschreibung gefährden würde. Erfolgt die Benachrichtigung der
Vorlage zufolge nicht innerhalb eines Jahres nach Beendigung der
Ausschreibung, bedürfen weitere Zurückstellungen der gerichtlichen
Zustimmung.
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