BKA-Homepage Innenministerium stoppt Überwachung

[gulli.com] Das
Innenministerium unterbindet laut Spiegel die offensichtlich
unrechtmäßige Überwachung und Auswertung der Besucherdaten der
BKA-Homepage aufgrund des "schweren Eingriffs in das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung".

Knapp acht Jahre lang stand jeder, der sich die Details der auf der BKA-Homepage zur Fahndung ausgeschriebenen Menschen angesehen hatte, unter Generalverdacht. Bekannt wurde dies erstmalig vor einem Jahr am Beispiel der Fahndungsseite zur "miltante gruppe" (mg).
Man vermutet von seitens des BKA seit über zwei Jahren, der Soziologe
Andrej Holm habe Kontakt zu dieser, was ihm und seiner Familie seitdem eine Dauerüberwachung beschert.
Um an Informationen über die Besucher rund um diese und jegliche
anderweitig Verdächtigen zu kommen, wurden IPs geloggt, die Adressen
der Menschen ausgeforscht, weiterverarbeitet und gespeichert. Die
Umsetzung einer solchen Überwachung war denkbar einfach, die
zugrundeliegende Rechtsstaatlichkeit dagegen äußerst umstritten.

Noch
vor eineinhalb Jahren klang das alles noch ganz anders. Damals setzte
sich Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar dafür ein, die
Überwachung zu stoppen. Die Partei Die Linke unterstützte dies im
November 2007 mit einer Bundestagsanfrage an die Regierung. Als Antwort
bekam man ein Schreiben, in dem es hieß, eine solche Überwachung sei
eine "sinnvolle und effiziente Ermittlungsmaßnahme", bei der man "keine Bedenken" habe.

Nun schob man dieser Form der Ermittlung einen Riegel vor. In einem
Brief des Bundesjustizministeriums vom 2. Februar an die
Justizverwaltungen der Länder und den Generalbundesanwalt, wurde dieses
Vorgehen erneut gerügt. Darin ist, wie der Spiegel berichtet, zu lesen, das Bundesjustizministerium halte diese für rechtlich äußerst zweifelhaft und sieht hier einen schwerwiegenden "Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung". Generell ist eine solche IP-Speicherung
nur zu Abrechungszwecken gebührenpflichtiger Angebote erlaubt, oder
dann, wenn eine Zustimmung des Besuchers vorliegt. Hier allerdings
konnte davon mitnichten die Rede sein.

Gegenüber dem Spiegel erklärte eine Sprecherin des Innenministeriums: 

"Letztendlich war allein die Einschätzung ausschlaggebend, dass
nicht mit absoluter Sicherheit angenommen werden konnte, dass die
Maßnahme umfassend von den bestehenden Rechtsgrundlagen gedeckt war"
. Man habe diese Form der Ermittlung gestoppt "um ein Höchstmaß an Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten" obwohl "die Frage der rechtlichen Zulässigkeit der Maßnahme noch nicht abschließend beantwortet" sei.

Ob es jemals zu irgendwelchen Erkenntnissen aus den nicht näher
definierten Auswertungen kam, darüber will die Bundespolizeibehörde aus
Wiesbaden keine Angaben machen. (MSX)

(via SpOn, merci!)

(Bildquelle: BKA-Website)

Source: http://www.gulli.com/news/bka-homepage-innenministerium-2009-03-21/