[heise.de] Die Regierungskoalition will künftig die heimliche Online-Durchsuchung
auch für die Aufklärung schwerer Verbrechen erlauben. Das berichtet die
Neue Osnabrücker Zeitung
in ihrer Samstagsausgabe. Wolfgang Bosbach, der stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sagte gegenüber dem Blatt,
dass noch in dieser Legislaturperiode eine Änderung der
Strafprozessordnung vorgenommen werden solle. Ein entsprechender
Entwurf der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) läge bereits
vor.
Strafverfolger müssten bei schweren Taten die Möglichkeit haben, mit
Hilfe von Spionage-Software beispielsweise Internettelefonate abzuhören
oder E-Mails abzufangen, bevor eine Software diese Daten verschlüsselt.
Bosbach sagte, dass man dafür sorgen müsse, dass sich Straftäter nicht
mit Hilfe von Verschlüsselungstechniken der Strafverfolgung entziehen
könnten. Es sei also notwendig, die Befugnisse der Behörden dem
technischen Fortschritt anzupassen. Der Entwurf sehe unter anderem vor,
dass Ergebnisse aus Online-Durchsuchungen des BKA oder von
Länderpolizeien auch bei der Strafverfolgung verwendet werden dürfen.
Eine eigenständige Erlaubnis von Online-Durchsuchungen soll es in der
Strafprozessordung allerdings nicht geben.
Einen ähnlichen Vorschlag äußerte jüngst
auch Generalbundesanwältin Monika Harms: Sie sprach sich dafür aus, die
im präventiven Bereich über das BKA-Gesetz gewonnenen Erkenntnisse auch
zur Strafverfolgung zu nutzen. Dafür regte sie eine entsprechende
Änderung der Strafprozessordnung an, um das BKA-Gesetz, in dem unter anderem die umstrittene heimliche Online-Durchsuchung privater PCs geregelt ist, auch für die Strafverfolgung einsetzen zu können.
(spo/c’t)
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