Von Ingo Bötig und Andreas Wassermann
[spiegel.de] Fast acht Jahre lang hat das Bundeskriminalamt systematisch Besucher seiner Homepage registriert. Jetzt hat das Bundesinnenministerium dieses Daten-Screening nach SPIEGEL-Informationen gestoppt – weil es womöglich gegen ein Grundrecht verstößt.
Berlin – Rechtlich zweifelhafte Datenabgleiche sind nicht nur eine Spezialität der Deutschen Telekom und der Deutschen Bahn. Auch das Bundeskriminalamt hat seit Juli 2001 regelmäßig Daten erhoben, abgeglichen und gespeichert, ohne dafür offenbar eine ausreichende Rechtsgrundlage zu haben. Ins Fadenkreuz dieses Screenings gerieten dabei die Besucher der BKA-Homepage – und speziell diejenigen, die sich mehrmals auf dieselbe Fahndungsseite geklickt haben.
Das BKA versprach sich von der Homepage-Kontrolle offenbar Hinweise auf gesuchte Straftäter. Wie viele Daten ausgewertet wurden, wie oft der Seitenzugriff protokolliert wurde, und in wie vielen Fällen oder überhaupt jemals diese Methode zu Ermittlungsergebnissen geführt hat – darüber schweigt die Wiesbadener Bundespolizeibehörde.
Technisch waren diese speziellen Ermittlungen ein Kinderspiel. Über Web-Bugs, versteckte Grafikformate auf den entsprechenden Fahndungsseiten, konnten die IP-Adresse des Nutzers und Datum und Uhrzeit des Besuchs auf der Seite ausgelesen werden. Über die IP-Adresse wiederum konnte Name und Anschrift des jeweiligen Computerinhabers anhand der Bestandsdaten ermittelt werden.
So charmant die Kripoleute diese unorthodoxe Daten-Ausspähung auch fanden, das Bundesjustizministerium hält sie zumindest für rechtlich äußerst zweifelhaft und sieht in der Homepage-Überwachung einen schwerwiegenden "Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung". Das geht aus einem Brief des Ministeriums an die Justizverwaltungen der Länder und den Generalbundesanwalt vom 2. Februar hervor, der dem SPIEGEL vorliegt.
Die Registrierung von Nutzern über ihre IP-Adresse, heißt es sinngemäß in dem vierseitigen Schreiben, sei an strenge Vorgaben gebunden, die bei dem BKA-Screening nicht gegeben seien. So sei die Speicherung nur zu Abrechungszwecken gebührenpflichtiger Internet-Angebote zulässig, oder wenn die Nutzer der Datenerfassung zugestimmt hätten. Beides sei aber bei den Fahndungs-Websites nicht der Fall.
Das Bundesinnenministerium teilt offenbar diese juristische Bewertung, und veranlasste vor kurzem "das Unterlassen von Maßnahmen zur Homepage-Überwachung".
"Letztendlich war allein die Einschätzung ausschlaggebend, dass nicht mit absoluter Sicherheit angenommen werden konnte, dass die Maßnahme umfassend von den bestehenden Rechtsgrundlagen gedeckt war ", erklärte eine Sprecherin des Innenministeriums auf SPIEGEL-Anfrage. Man habe die Homepage-Überwachung gestoppt, "um ein Höchstmaß an Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten" obwohl "die Frage der rechtlichen Zulässigkeit der Maßnahme noch nicht abschließend beantwortet" sei.
Bereits vor eineinhalb Jahren hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar intern die Internet-Überwachung des BKA gerügt. Damals allerdings hielt die Bundesregierung keinerlei Konsequenzen für notwendig -im Gegenteil: Auf eine Bundestagsanfrage der Partei Die Linke im November 2007 verteidigte die Regierung sogar die Homepage-Überwachung als "sinnvolle und effiziente Ermittlungsmaßnahme", gegen die "keine Bedenken" bestünden.
Source: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,614630,00.html