Bundesregierung erwägt Online-Durchsuchungen durch Verfassungsschutz

[heise.de] Die Bundesregierung spielt mit dem Gedanken, nach dem Bundeskriminalamt
(BKA) auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Kompetenzen
zum Einsatz des Bundestrojaners auszurüsten. Der entsprechende
verdeckte Zugriff auf informationstechnische Systeme könne angesichts
der IT-Nutzung etwa bei Anschlagsvorbereitungen in terroristischen
Netzwerken auch den Staatsschützern "nützlich" sein, schreibt das
federführende Bundesinnenministerium in einer jetzt veröffentlichten Antwort
(PDF-Datei) auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken. Eine
entsprechende Regelung werde "in die Prüfung des Handlungsbedarfs der
nächsten Wahlperiode einbezogen".

BfV-Präsident Heinz Fromm hatte zuletzt Ende vergangenen Jahres öffentlich seine Forderung nach einer Lizenz für heimliche Online-Durchsuchung für die Agenten erneuert.
Die Verfassungsschutzbehörde brauche diese Befugnis, falls sie von
einem anderen Nachrichtendienst eine Information über terroristische
Gefahren bekomme und diese nicht an die Polizei weitergeben dürfe. Es
sei dann wichtig, selbst Festplatten Verdächtiger inspizieren zu
dürfen. BKA-Präsident Jörg Ziercke verkündete
unterdessen, dass die Wiesbadener Polizeibehörde von der ihr Anfang
2009 anvertrauten Kompetenz für den heimlichen Zugriff auf IT-Systeme
bislang noch keinen Gebrauch gemacht habe.

Bedeckt hält sich die Bundesregierung angesichts weiterer Fragen der
Linken, ob der Verfassungsschutz bereits ohne rechtliche Regelung das
Instrument der Online-Durchsuchung angewendet oder dazu Amtshilfe
erbeten habe. Keinen Kommentar gab das Innenministerium auch zu
Spekulationen, dass das BfV bereits intern über technische Mittel zum
Einsatz des Bundestrojaners verfüge. Zur Begründung heißt es, dass man
zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel und operativer Methodik der
Geheimdienste des Bundes grundsätzlich nur im dafür zuständigen
parlamentarischen Kontrollgremium Stellung nehme.

Siehe dazu auch:

(Stefan Krempl) /
(pmz/c’t)

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