Bundesrat fordert bei europaweitem Abgleich von Fingerabdruckdaten mehr Datenschutz

[beck.de] Der Vorschlag der Europäischen Kommission, den europaweiten Abgleich von Fingerabdruckdaten zu ermöglichen, ist im Bundesrat auf Zustimmung gestoßen. Die Länder fordern in ihrer Stellungnahme vom 27.11.2009 aber datenschutzrechtliche Nachbesserungen.

Strukturelle Lücke insbesondere bei Asylsuchenden schließen

Mit der Vorlage will die Kommission eine Rechtsgrundlage dafür schaffen, dass die nationalen Strafverfolgungsbehörden und Europol den Abgleich von Fingerabdruckdaten mit Daten der Europäischen Zentraldatenbank EURODAC zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und anderer schwerwiegender Straftaten – wie zum Beispiel Menschen- und Drogenhandel – beantragen können. Laut Kommission ist insbesondere bei Asylsuchenden der Zugang der Strafverfolgungsbehörden zu den entsprechenden Daten bisher problematisch. Denn diese würden in dem Mitgliedstaat gespeichert, in dem der Asylantrag gestellt worden sei. Da es derzeit kein System gebe, mit dem die zuständigen Behörden zentral den jeweiligen Mitgliedstaat ermitteln könnten, der über Daten eines Asylsuchenden verfüge, bestehe insoweit eine strukturelle Lücke. Strafverfolgungsbeamte könnten die Informationen eines anderen Mitgliedstaates bisher nur über aufwändige Amts- oder Rechtshilfeersuchen der Justizbehörden in Erfahrung bringen.

Bundesregierung soll auf Aufnahme von Löschungsfristen hinwirken

Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission zwar, sieht aber Nachbesserungsbedarf in datenschutzrechtlichen Fragen. So bemängeln die Länder, dass bisher keinerlei Fristen vorgesehen seien, innerhalb derer die Protokolle der Datenverarbeitungsvorgänge gelöscht würden. Die Bundesregierung soll deswegen darauf hinwirken, dass eine entsprechende einjährige Frist eingefügt wird.

Umsetzung soll nach Länderwillen durch Bundesgesetz erfolgen

Auch sollten die Vorschriften über die regelhafte Löschung der erlangten personenbezogenen Daten dahingehend präzisiert werden, dass die Löschung nach einem Monat nur unterbleiben darf, wenn die Daten zur Verfolgung terroristischer oder sonstiger schwerwiegender Straftaten benötigt werden, so die Länder. Der Bundesrat geht ferner davon aus, dass die Umsetzung des vorliegenden Beschlussvorschlags in nationales Recht durch Bundesgesetz erfolgen wird.

Source: http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=294137&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10