Presseerklärung Hans-Christian Ströbele 22.1.2010
Das gestrige Verlangen der sächsischen Polizei, die Internet-Adresse für die bundesweiten Proteste gegen den Nazi-Aufmarsch in Dresden am 13.2.2010 müsse sofort abgeschaltet werden, ist rechtlich nicht nachvollziehbar und politisch instinktlos.
Die sächsische Polizei und Justiz, welche kürzlich auch die Aufruf-Plakate in Dresden und Berlin beschlagnahmen ließ, wollen offenbar den Nazis die Straßen und Plätze Dresdens freiräumen für deren am 13. Februar geplanten braunen Aufmarsch.
Die sächsische Sicherheitsbehörden ignorieren dabei eine rechtliche und politische Kultur in Deutschland, die Demonstrationen gegen Naziaufmärsche auch verbunden mit friedlichen Blockaden akzeptiert und oft sogar begrüßt. So haben zu solchen Aktionen früher oft prominente Vertreter aller demokratischen Parteien aufgerufen (z.B. im Jahr 2000 gegen Nazis durch das Brandenburger Tor), völlig unbeanstandet von Polizei und Justiz.
Entscheidend muss es doch um den Schutz der Würde der Opfer gehen und nicht darum, Nazis ihre unerträglichen Parolen am 13.2. in Dresden verbreiten zu lassen.
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