Neue Regelungen für Himmelslaternen und Drohnen
[lifepr.de] […] Neue Regelungen gelten auch für unbemannte, zivile Luftfahrzeuge (Drohnen). Sie bieten neue technische Nutzungs- und Anwendungsmöglichkeiten, z.B. zur Beobachtung beim Bau von Pipelines oder in der Forst- und Landwirtschaft, und werden zur Zeit verstärkt erprobt. Nach jetzigem Entwicklungsstand ist ihr Betrieb aber eine potentielle Gefahr für andere Luftfahrzeuge. Vor diesem Hintergrund wird der Aufstieg und Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen über 25 Kilogramm oder außerhalb der Sichtweite des Steuerers grundsätzlich verboten. Sie können allenfalls in eigens für sie reservierten Lufträumen oder auf bestimmten Landeplätzen fliegen, also dort, wo keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu erwarten ist. Im Übrigen wird für den Aufstieg dieser Geräte eine generelle Erlaubnispflicht eingeführt.
Ramsauer: "Mit Drohnen darf es keine Experimente zu Lasten der Sicherheit geben. Ihr Betrieb wirft noch zu viele Fragen auf. Erst wenn sichergestellt ist, dass kein Sicherheitsrisiko für den Luftverkehr und für die Bevölkerung besteht, können wir liberalere Regelungen prüfen und Drohnen gleichberechtigt zum Luftverkehr zulassen. Grundsätzlich müssen hierfür national und international möglichst rasch technische und betriebliche Standards entwickelt werden. Hier ist vor allem auch die Herstellerindustrie gefordert."