[nzz.ch] Die Schweizer Luftwaffe verfügt ab dem 11. März über einen permanenten Luftraum für den Einsatz von ferngesteuerten Drohnen. Dies hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) verfügt. Die Zone erstreckt sich östlich des Flugplatzes Emmen über ein Gebiet zwischen Luzern, Meggen und Cham.
In den letzten zwei Jahren bestand das gleiche Gebiet mit Beschränkungen für andere Luftraumnutzer bereits jeweils während einigen Wochen im Frühling. Die Zone wird nur während den Einsatzzeiten der Drohnen aktiv sein. Nach Angaben der Luftwaffe dürfte dies unverändert während rund 300 Stunden pro Jahr der Fall sein.
Durchflüge von zivilen Flugzeugen werden auch bei aktiviertem Flugbeschränkungsgebiet grundsätzlich möglich sein, teilte das Bazl weiter mit. Sie erfordern jedoch vorgängig eine Freigabe durch die Flugsicherung.