Erklärung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten und der Vereinigten Staaten von Amerika zur Terrorismusbekämpfung (2010)

Ein dauerhafter Rahmen für die Bekämpfung des Terrorismus unter Wahrung der Rechtsstaatlichkeit

[register.consilium.europa.eu] Die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten und die Vereinigten Staaten von Amerika – unter Bekräftigung der Verpflichtung zur Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung, die sie mit der Erklärung der EU und der USA zur Terrorismusbekämpfung von 2004, der Washingtoner Erklärung der EU und der USA von 2009 und der gemeinsamen Erklärung von Toledo vom Januar 2010 eingegangen sind, unter Hinweis darauf, dass die fortdauernde Partnerschaft zwischen der EU und den USA auf gemeinsamen Werten und entsprechenden Maßnahmen, die diesen Werten Inhalt und Bedeutung verleihen, gründet und auch künftig auf diesen gemeinsamen Werten gründen wird, und unter Bekräftigung ihres Bekenntnisses, dass die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und das Völkerrecht einschließlich der Menschenrechtsnormen, des humanitären Völkerrechts und des Flüchtlingsrechts maßgeblich für die nationalen und internationalen Anstrengungen der Terrorismusbekämpfung sind und die Grundlage unserer gemeinsamen Maßnahmen bilden, wohingegen terroristische Handlungen die Wahrnehmung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten in Frage stellen – bekunden gemeinsam ihre Entschlossenheit, bei der Bekämpfung des Terrorismus im nachstehend beschriebenen Rahmen zusammenzuarbeiten: (pdf auf register.consilium.europa.eu)