Polizei zeigt Berater wegen Hilfe bei Asylantrag an

Die Anzeige eines Juristen wegen "Förderung rechtswidrigen Aufenthalts" ruft Verstörung hervor – Er hatte einen "Sans Papier"-Fußballer bei seinem Folge-Asylantrag unterstützt

[derstandard.at] Wien – Die "Aufforderung zur Rechtfertigung" der Wiener Fremdenpolizei wurde Tim Außerhuber, Rechtsberater beim MigrantInnenverein St. Marx, nicht ins Büro, sondern gleich an die Privatadresse zugestellt. Er solle sich wegen einer "Verwaltungsübertretung" äußern, heißt es darin.

Denn Ausserhuber habe ein "Verfahren zur Durchsetzung aufenthaltsbeendigender Maßnahmen" – vulgo Abschiebung – "hintangehalten" und dadurch einen "unzulässigen Aufenthalt wissentlich erleichtert". "Indem Sie behaupteten, ein zur Ausreise verpflichteter Fremder hätte einen Asylantrag gestellt" – was als Versuch gesehen wird, die Abschiebung seines Mandanten zu verhindern.

Die Vorwürfe entsprechen dem Wortlaut des seit Anfang 2010 in neuer Version gültigen Paragrafen 120 Fremdenpolizeigesetz (FPG). Bei Strafen von bis zu 15.000 Euro oder sechs Wochen Ersatzhaft verbietet er "rechtswidrige Einreise und rechtswidrigen Aufenthalt" sowie dessen "Förderung". Konkret gemeint ist das Einschreiten Ausserhubers für Vincent A., einen jener am 4. Mai 2010 per Frontex-Abschiebeflug nach Nigeria verfrachteten Fußballer des "Sans Papier"-Vereins.

A., ein rechtskräftig abgewiesener Asylwerber, war am 29. April zusammen mit anderen beim Fußballtraining festgenommen und ins Polizeianhaltezentrum Hernals gebracht worden. Um 13.37 Uhr an diesem Tag, so Ausserhuber, habe A. ihn per Handy aus der Schubhaft angerufen: Die Polizisten würden sich weigern, einen neuerlichen Asylantrag entgegenzunehmen. Einen jener Folgeanträge, die dem Innenministerium ein Dorn im Auge, aber laut internationalen Abkommen rechtmäßig sind.

"Ich konnte hören, wie A. einen weiteren Versuch startete und von den Beamten abgewimmelt wurde", schildert der Rechtsberater. Als er vier Tage später auch in den Akten feststellte, dass kein Asylantrag protokolliert worden war, sprach er beim zuständigen Referenten vor und schickte dessen Vorgesetzten ein Fax, in dem er auf den ignorierten Antrag hinwies. Für Vincent A. war das keine Hilfe mehr, er saß tags darauf im Flieger.

"Ich bin geschockt"

Für die Fremdenpolizei hingegen war es Anlass zur Anzeige des Helfers – und das kommt der Grünen-Menschenrechtssprecherin Alev Korun "ungeheuerlich" vor. "Hier wird ein Rechtsberater unter Druck gesetzt, das ist bisher einmalig", sagt sie im Standard-Gespräch. Das meint auch die Flüchtlingshelferin Karin Klaric: "Ich bin geschockt, das kann schwere Auswirkungen auf Beratungsarbeit haben, wie ich und Ausserhuber sie leisten."

Der Wiener Anwalt und Asylexperte Georg Bürstmayr weist darauf hin, dass es im Vorfeld der FPG-Novelle Befürchtungen gegeben habe, der Paragraf 120 könne unentgeltlichen Asylberatern zur Falle werden. Die Einwände seien, wie in vielen anderen Fällen, ungehört verhallt. Bei der Wiener Polizei betont Pressesprecher Johann Golub, "dass derzeit nicht klar ist, ob das Verfahren weitergeführt wird." (Irene Brickner/DER STANDARD, Printausgabe, 30. Juni 2010)

Source: http://derstandard.at/1277337041912/Sans-Papier-Polizei-zeigt-Berater-wegen-Hilfe-bei-Asylantrag-an