Nach der öffentlichen Empörung über den Polizeieinsatz in Stuttgart spricht nun ein Gericht reihenweise Urteile gegen Freiheitsentziehungen beim G8-Gipfel in Heiligendamm
Drei Jahre nach dem G8-Gipfel in Heiligendamm ist noch immer kein Ende der juristischen Aufarbeitung in Sicht. Jetzt bestätigt das Verwaltungsgericht Schwerin in zahlreichen Urteilen, dass die Ingewahrsamnahmen und die Haftbedingungen in den sogenannten „Käfigen“ rechtswidrig waren. Den Inhaftierten wurde zu Unrecht Telefonate mit Vertrauenspersonen und Rechtsanwälten verweigert.
14 Aktivisten aus Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Bayern hatten nach dem G8-Gipfel beim Verwaltungsgericht Schwerin Klagen wegen rechtswidriger Freiheitsentziehung, Fesselung, unmenschlichen Haftbedingungen und Verweigerung von Anwaltskontakten während ihrer Inhaftierung eingereicht. Zudem wurde Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung gegen den Leiter der Gefangenensammelstelle gestellt. (weiter auf heise.de)
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