Ausleihe prügelnder Polizisten bald „gängige Praxis“?

Matthias Monroy

Der Einsatz des französischen Beamten beim Castor-Transport bleibt undurchsichtig – die Bundesregierung wirft neue Nebelkerzen

In ihrer gestrigen Antwort auf schriftliche Fragen des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko erklärt die Bundesregierung, der französische Beamte (Eiertanz nach Castor-Schlappe) sei einer Bundespolizeihundertschaft zugeordnet gewesen. Grundlage des Einsatzes sei der Vertrag von Prüm, weshalb der Flic mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet worden wäre. „Die Beamten der anderen Vertragspartei sind bei der Durchführung von Zwangsmaßnahmen an das innerstaatliche Recht des Gebietsstaates gebunden“, schreibt die Bundesregierung weiter.

Gegenseitige Hilfe bei der Handhabung von Massenprotesten oder Sportereignissen wird seit 1995 über das Schengener Durchführungsabkommen (SDÜ) geregelt. Hinzu kommen bilaterale Abkommen, die Deutschland beispielsweise mit allen Nachbarstaaten geschlossen hat. Das besonders weitgehende Abkommen mit der Schweiz 1999 stand Pate für den Vertrag von Prüm, der seit 2005 die polizeiliche Zusammenarbeit von Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich und Spanien regelt. (weiter auf heise.de)

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