Brüssel, den 25. Mai 2007 (30.05)
6678/3/07
VERMERK des Vorsitzes für die Delegationen
Entschließung des Rates zur Intensivierung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Schwerkriminalität durch den vereinfachten grenzüberschreitenden Einsatz von Verdeckten Ermittlern
Die Ausleihe eines Verdeckten Ermittlers durch einen Mitgliedstaat an einen anderen Mitgliedstaat ist derzeit oftmals rechtlich nicht möglich, auch wenn durch eine solche Maßnahme die Effizienz der Strafverfolgung deutlich erhöht werden könnte.
Die bisherigen praktischen Erfahrungen haben gezeigt, dass ausländische verdeckte Ermittler in gewissen Konstellationen leichter in kriminelle Vereinigungen eingeschleust werden können. Auch die Entdeckungsgefahr kann durch den Einsatz ausländischer Verdeckter Ermittler reduziert werden. (pdf auf euro-police.noblogs.org)