Barrierefreie Ferndurchsuchungen

Matthias Monroy

Initiativen auf EU-Ebene sollen Standards zum behördlichen Eindringen in fremde Computersysteme entwickeln. Das „Governmental Hacking“ wird als „Ferndurchsuchung“ bagatellisiert

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit 2009 die Befugnis, zur Gefahrenabwehr Onlinedurchsuchungen durchzuführen – „und macht davon Gebrauch“. So schreibt es die Bundesregierung jetzt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage über „Grenzüberschreitendes behördliches Ausspähen fremder Rechnersysteme“ (‚Governmental Hacking‘)“. Bis jetzt galt laut BKA-Präsident Jörg Ziercke, dass das Amt seine neue Kompetenzerweiterung noch nicht nutzen würde, obwohl gleichzeitig entsprechende „Werkzeuge“ vom BKA bereits entwickelt wurden. Auch dies hat die Bundesregierung jetzt erneut bekräftigt. Das notwendige Gesetz ging auf eine Initiative des damaligen Innenministers Wolfgang Schäuble zurück.

Die Kleine Anfrage hatte explizit nach Maßnahmen auf Ebene der Europäischen Union gefragt, um das behördliche Eindringen in fremde Rechnersysteme innerhalb der EU zu vereinfachen.

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