Von Schengen über Prüm ins Wendland

DIE OPERATIVE POLIZEIZUSAMMENARBEIT BEI MASSENPROTESTEN UND SPORTEREIGNISSEN IST AUCH IN DEUTSCHLAND ANGEKOMMEN

VON MATTHIAS MONROY

Die Ankunft des Castortransports im Wendland im letzten Herbst ging mit der Anwesenheit von PolizistInnen aus Frankreich, Polen, Kroatien und den Niederlanden einher. Während die meisten von ihnen als BeobachterInnen oder VerbindungsbeamtInnen tätig waren, half mindestens ein französischer CRS-Bereitschaftspolizist deutschen BundespolizistInnen bei der brutalen Räumung von Demonstranten. In ihren Antworten auf parlamentarische Initiativen behauptet die Bundesregierung, einer der beiden französischen Beamten sei einer Bundespolizeihundertschaft zugeordnet gewesen, während der andere als Verbindungsbeamter bei der Gesamteinsatzleitung der Polizeidirektion Lüneburg tätig war. Grundlage des Einsatzes sei der Vertrag von Prüm, wonach der prügelnde CRS-Beamte mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet worden wäre.

Der Vertrag von Prüm erleichtert den grenzüberschreitenden Datentausch und regelt operative Polizeibefugnisse auf dem Hoheitsgebiet anderer Staaten, darunter die sogenannte grenzüberschreitende Nacheile, verdeckte Ermittlungen, Observationen und damit einhergehende Notwehrrechte. Entsandte BeamtInnen können mit der Durchführung von Zwangsmaßnahmen betraut werden, sind dabei aber stets an das Recht des empfangenden Staates gebunden. Das 2005 zunächst zwischen Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich und Spanien unterzeichnete Abkommen war von vornherein als Regelwerk für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union konzipiert. Unter deutscher EU-Präsidentschaft 2007 hatte Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) dafür gesorgt, dass der Vertrag in weiten Teilen in den Rechtsrahmen der EU überführt wurde. Bestimmungen zur Nacheile, also der grenz-überschreitenden Verfolgung, wurden nicht übernommen und werden weiter durch andere Abkommen geregelt.

GRENZÜBERSCHREITENDE POLIZEIAUSLEIHE

Die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit wurde zuvor über das Schengener Durchführungsabkommen (SDÜ) abgewickelt, das mit dem Amsterdamer Vertrag ebenfalls in den Rechtsrahmen der EU integriert wurde. Das SDÜ macht etwa Angaben zur grenzüberschreitenden Observation, der Nacheile, der Entsendung von VerbindungsbeamtInnen oder dem Tragen von Waffen. Grenzüberschreitende Polizeimaßnahmen, Ermittlungen und Observationen können zudem durch die Gemeinsamen Zentren der Polizei- und Zollzusammenarbeit befördert werden, wie sie unter deutscher Beteiligung bereits im polnischen Swiecko, in Kehl oder in Luxemburg existieren. Das Zentrum in Kehl hatte etwa eine führende Rolle in der Ausgestaltung der Polizeizusammenarbeit zum NATO-Gipfel in Deutschland und Frank-reich 2009. Der Einsatz der deutschen Wasserwerfer in Strasbourg, die dort auch CN-Reizstoff sprühen durften, erfolgte auf Ersuchen Frankreichs auf Basis des Vertrags von Prüm.

Weitgehender als das SDÜ und der Vertrag von Prüm sind allerdings bilaterale Abkommen, die Deutschland beispielsweise mit allen Nachbarstaaten geschlossen hat. Die Verträge enthalten Bestimmungen zu gemeinsamen Einsatzformen, Informationsaustausch, den Einsatz technischer Mittel, Beschränkungen des Betretens von Wohnräumen oder das Tragen von Dienstkleidung und -waffen. In einigen Verträgen sind etwa verdeckte Ermittlungen aufgeführt, deren Einsatz oder Austausch z.B. mit den Niederlanden, Österreich, der Tschechischen Republik und der Schweiz geregelt sind. Die Abkommen zwischen Deutschland, Frankreich, der Schweiz und Österreich illustrieren die längst üblich gewordene grenzüberschreitende Zusammenarbeit unter den vier Staaten, die in der EU einzigartig ist und in die Entwicklung des Vertrags von Prüm eingeflossen war. In den bilateralen Abkommen ist auch die gegenseitige Hilfe bei Großveranstaltungen niedergelegt, wie sie etwa anlässlich der Fußballeuropameisterschaft 2008 mit Österreich praktiziert wurde. Deutsche Beamte waren damals mit hoheitlichen Rechten ausgestattet worden, um mit Greiftrupps wie auch in gemeinsamen Streifen zur »Gefahrenabwehr« beizutragen. Gegenwärtig schließt Polen mit allen Anrainerstaaten Abkommen für die Zusammenarbeit in Strafsachen bei der EURO 2012.

Auch der deutsch-schweizerische Kooperationsvertrag regelt einen »Austausch von Beamten mit Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse« zur »Hilfeleistung bei Großanlässen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen«. Gefordert wird im Vertrag, dass eine Zusammenarbeit auf Ersuchen hin erfolgen muss, dem dann formal entsprochen wird. Interessantes Detail: Laut dem Schweizer Bundesrat haben solche Einsätze jedoch Nothilfecharakter. In der Praxis deutet sich allerdings eine zunehmende Gewöhnung an: Seit Jahren entsendet die Bundespolizei im Winter Wasserwerfer und BeamtInnen zur Kontrolle der Gipfelproteste im Skiörtchen Davos anlässlich des World Economic Forums. Die deutschen Distanzwaffen waren zusammen mit fünf Hundertschaften auch in der Schweiz anlässlich des G8-Gipfels 2003 im französischen Evian eingesetzt und sicherten etwa eine Brücke in Genf. Hunderte PolizistInnen aus Baden-Württemberg und Hessen sowie der Bundespolizei halfen bei der Fußballeuropameisterschaft EURO 08 in Basel und Zürich aus.

BUNDESREGIERUNG SUGGERIERT »GÄNGIGE PRAXIS«

»Der Einsatz von ausländischen Polizeibeamten in Deutschland ist gängige Praxis«, behauptet die Bundesregierung jetzt in ihren Stellungnahmen zur Anwesenheit ausländischer PolizistInnen bei den Castorprotesten. Von diesem »Instrumentarium« sei bereits bei der Weltausstellung in Hannover vor zehn Jahren (EXPO 2000) oder bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 »in größerem Umfang« Gebrauch gemacht worden.

Das stimmt so allerdings nicht: Die anlässlich der Fußballweltmeisterschaft zu Hunderten eingesetzten ausländischen BeamtInnen hatten zwar teilweise exekutive Befugnisse im Sinne von Notwehrrechten, waren aber größtenteils als szenekundige Beamte (sogenannte »Spotter«), AnsprechpartnerInnen oder VerbindungsbeamtInnen entsandt. Zu ihren Aufgaben gehörten gemeinsame und gemischte uniformierte Streifen bei Public-Viewings, Fanbeobachtung und die Identifikation Verdächtiger, die Beratung und die Unterstützung deutscher Polizei bei Kontrollen oder die Begleitung von Fan- und Besuchergruppen. Ein Großteil der BeamtInnen kam aus Frankreich, der Schweiz und den Niederlanden. Die VerbindungsbeamtInnen waren im Lagezentrum »Zentrale Informationsstelle Sport« in Neuss eingesetzt. Rechtsgrundlage war bei der WM 2006 auch nicht der Vertrag von Prüm, sondern das Schengener Durchführungsübereinkommen, das mit Frankreich geschlossene Mondorfer Abkommen und der deutsch-schweizerische Polizeivertrag. Die ausländischen WM-PolizistInnen trugen Westen, aber keine Kampfausrüstung.

Auch die Bundesregierung muss zugeben, dass der französische Beamte beim Castortransport demgegenüber mit »Schutzhelm, Pistole, einem Teleskopschlagstock und Handschuhen mit Protektoren« ausgerüstet war. Damit hatte er einen offensichtlich anderen Status als etwa die im Rahmen eines »Stabilitätspaktes« ebenfalls im wendländischen Einsatzraum anwesenden sechs kroatischen PolizeibeobachterInnen. Laut niedersächsischem Innenministerium sollte den PolizistInnen aus Kroatien »Möglichkeiten der Deeskalation und Kooperation im Einsatzgeschehen dargestellt« werden – angesichts der gut dokumentierten Prügelexzesse deutscher PolizistInnen dürften sie ohne neue Erkenntnisse nach Hause gereist sein. Im Gegensatz zu den französischen PolizistInnen waren die ausländischen Kräfte – auch aus Polen und den Niederlanden – bei niedersächsischen Behörden angemeldet und wurden von der Landesbereitschaftspolizei begleitet, erklärte der Innenministeriumssprecher Klaus Engemann. Die KroatInnen trugen Uniform, aber keine Bewaffnung, die PolizistInnen aus den Niederlanden und Polen kamen in Zivilkleidung. »Operativbefugnisse« hatte keiner der Beamten. Die Anwesenheit weiterer französischer Beamter hätte die niedersächsische Einsatzleitung demnach aber selbst erst während des Castortransports vom französischen Verbindungsbeamten erfahren.

EU WILL VEREINHEITLICHUNG

Normalerweise gehen der grenzüberschreitenden Polizeiausleihe Anfragen voraus, deren Gewährung sich an den bestehenden Regelwerken orientiert und in Auflagen genauer definiert wird. Die Europäische Union versucht, die Zusammenarbeit weiter zu standardisieren und gibt hierfür Handbücher heraus. Im »Leitfaden für die Polizei- und Sicherheitsbehörden zur Zusammenarbeit bei Großveranstaltungen mit internationaler Dimension« wird beispielsweise ein »Standardformblatt für ein Ersuchen um Entsendung von Verbindungsbeamten oder Beamten, die andere Arten operativer Unterstützung leisten« angehängt. Dort sollen Angaben zur Art der beantragten Unterstützung gemacht werden, ob also ein Verbindungsbeamter, szene-kundiger Beamter oder Vermittler angefragt wird. Neben dem Zeitraum und Einsatzort soll eine Aufgabenbeschreibung »so detailliert wie möglich« übermittelt werden, die auch »sonstige spezielle Fähigkeiten« enthält, darunter etwa die »Kenntnis bestimmter Gruppen«. Die BeamtInnen sollen möglichst früh ins Einsatzgeschehen eingebunden werden und in den Einsatzort eingewiesen werden. Wenn eine Regierung ihrerseits BeamtInnen zu einem Ereignis entsenden möchte, muss diese wiederum ein Ersuchen des empfangenden Landes beantragen.

Theoretisch muss selbst für jeden Grenzübertritt eines Polizeispitzels, etwa in international aktiven linken Zusammenhängen, die zuständige Kontaktstelle der nationalen Polizei um Erlaubnis ersucht werden. Im gegenwärtigen §278-Prozess in Österreich gegen TierschützerInnen wurde beispielsweise offenkundig, dass eine eingesetzte verdeckte Ermittlerin von der Schweizer und niederländischen Polizei zwar mit der nachgefragten Befugnis versehen wurde, die Behörden aber weitere Ermittlungshandlungen oder die Ausübung von Straftaten untersagten oder darauf hinwiesen, dass erlangte Beweis-mittel etwa in der Schweiz nicht verwertbar sind.

Von der Existenz solcher Papiere ist zum diesjährigen Castortransport allerdings nichts bekannt geworden. Ein bekannt gewordener Vermerk des niedersächsischen Innenministeriums dokumentiert sogar das Gegenteil: »Seitens der PD Lüneburg erfolgte keine Einladung zu einer Einsatzbeobachtung oder -begleitung an Angehörige der französischen Polizei. Ihr war auch während des laufenden Einsatzes nicht bekannt, dass französische Beamte Einsatzmaßnahmen in Uniform und mit Ausstattung durchgeführt haben.« Immerhin erklärte die Bundesregierung später, die französischen BeamtInnen seien in St. Augustin, dem Stützpunkt der Auslandshundertschaften der Bundespolizei, belehrt worden.

Weshalb also war der französische Beamte vor Ort? Die behauptete Nothilfe nach dem Vertrag von Prüm, die das deutsche Innenministerium als erste dürftige Erklärung vorbrachte, ist nach Sichtung entsprechender Fotos im Internet nicht gegeben – minutenlang ist der CRS-Beamte damit beschäftigt, mehrere Demonstranten zu drangsalieren und vom Gleis zu zerren. Der Spiegel meldete eilig eine Rechtfertigung des Bundesinnenministeriums, der französische Polizist habe zum Begleitkommando des in Frankreich gestarteten Zuges gehört. Ebenfalls eine schnell zu widerlegende Lüge: Zum Zeitpunkt der Fotos (13.51 Uhr) befand sich der Atommüll – und mithin der Begleitzug – auf den Schienen zwischen Celle und Uelzen. Es ist offensichtlich, dass das Bundesinnenministerium die Angelegenheit vernebeln will. Unter keinen Umständen können EinsatzleiterInnen, PolizeiführerInnen oder einzelne Beamte selbst entscheiden, dass sich ausländische PolizistInnen mit Zwangsmitteln ermächtigen und politischem Protest entgegenstellen. Die Bundesregierung droht dennoch, die von ihr suggerierte »gängige Praxis«, die anscheinend ohne vorherige Verständigung über Einsatzziel oder -dauer auskommt, würde »auch künftig beibehalten« und entspräche »dem Ziel der mit den inter-nationalen Partnern abgeschlossenen Verträge«.

GRENZÜBERSCHREITENDE HANDREICHUNGEN ZUR KONTROLLE VON GROSSVERANSTALTUNGEN

Laut dem Innenministerium Hannover hatte der Sozialwissenschaftliche Dienst (SWD) der Zentralen Polizeidirektion im Rahmen des EU–Projektes »Good practice for dialogue and communication as strategic principles for policing political manifestations in Europe« (GODIAC) »mehrere europäische Polizeibeamte in Zivil« im Einsatzraum begleitet. Das GODIAC-Projekt dürfte sich am EU-Forschungsvorhaben »Sicherheit bei Großveranstaltungen« (EU-SEC) orientieren, das seit 2004 Polizeistandards erarbeitet und inzwischen in die zweite Generation verlängert wurde. EU-SEC verzahnt zudem die Arbeit der nationalen Polizeien mit der EU-Polizeiagentur Europol sowie der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen »International Permanent Observatory on Security during Major Events« (IPO) mit Sitz im italienischen Turin. Das IPO berät Regierungen bei der Planung der Sicherheitsarchitektur für Großereignisse und erarbeitet wie EU-SEC einen entsprechenden Leitfaden. Den Polizeien wird darin empfohlen, Protestbewegungen frühzeitig zu überwachen, Daten auszutauschen und Reisesperren zu verhängen, hohe Quoten von Strafverfahren zu erzielen sowie eine offensive Medienstrategie zu betreiben. Mittels Fragebögen sollen vor jedem internationalen Gipfel oder Sportereignis Informationen über europäische Gruppen und Personen gesammelt werden: Aktionsformen, Webseiten, Mailadressen, interna-tionale Kontakte, bevorzugte Reisewege, Transportmittel oder Unterkünfte.

GODIAC verfolgt ein ähnliches Ziel. Das Projekt beruft sich auf verschiedene Gipfelproteste 2009 (NATO, G20 und G8) und will Maßnahmen gegen die dort beobachteten »Herausforderungen« entwickeln. Unter den 20 »Projektpartnern« finden sich Polizeien, Gendarmerien, Hochschulen und Forschungsinstitute aus elf Ländern. In zehn Feldstudien wollen die beteiligten Polizeien politische Demonstrationen in mehreren Ländern »in Echtzeit« beobachten und in Studien analysieren, wie AktivistInnen sich auf Veränderungen von Polizeistrategien einstellen und ihrerseits neue Taktiken entwickeln. Man darf neugierig sein, welches Alleinstellungsmerkmal des deutschen Polizeieinsatzes beim Castortransport zum Projektende von GODIAC 2013 seinen Weg in dessen Empfehlungen findet.

Matthias Monroy beschäftigt sich seit Längerem mit der Europäischen Innen- und Sicherheitspolitik. Er ist Autor beim Onlinedienst Telepolis und Mitinitiator der Kampagne »Reclaim your data from the European police authorities!«.

Source: http://www.rav.de/publikationen/infobriefe/infobrief-105-2011/von-schengen-ueber-pruem-ins-wendland/