Ende der Freizügigkeit im Schengen-Raum

Matthias Monroy

Immer öfter wird der Schengener Grenzkodex für politische Proteste oder grenzüberschreitende Polizeioperationen unterlaufen, um Kontrollen an den EU-Binnengrenzen zu ermöglichen

Zu Recht wurde die Ankündigung der dänischen Regierung zur Errichtung neuer Grenzanlagen heftig kritisiert: Die Schaffung eines Raums ohne Binnengrenzen, in dem der freie Personenverkehr ohne Kontrollen gewährleistet ist, gilt als eine der greifbarsten Errungenschaften der EU. Dabei werden längst regelmäßig großangelegte „Gemeinsame Polizeioperationen“ an EU-Binnengrenzen und auf allen Transportwegen durchgeführt.

Der 2006 in Kraft getretene Schengener Grenzkodex regelt unter anderem den Wegfall von Personenkontrollen und Grenzüberwachungsanlagen an den Binnengrenzen der Schengen-Staaten in der Europäischen Union: Die Grenzen dürfen an jeder Stelle ohne Anhalt überschritten werden – die Staatsangehörigkeit der Reisenden spielt dabei keine Rolle.

Die Schengen-Mitgliedstaaten sind seitdem verpflichtet, alle Verkehrshindernisse an den Binnengrenzen zu beseitigen. Nur im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit dürfen die Kontrollen temporär wieder eingeführt werden. Hierfür soll jedoch zuvor eine Risikoanalyse erstellt werden, die regelmäßig evaluiert werden muss. Systematische Personenkontrollen bleiben untersagt. (weiter auf heise.de)