Über 250000mal hat die Polizei in Nordrhein-Westfalen letztes Jahr sogenannte »Ortungsimpulse« verschickt
Von Matthias Monroy
Die ausufernde Praxis der sogenannten Funkzellenauswertung ist spätestens seit den Protesten gegen die Dresdener Neonaziaufmärsche im Februar dieses Jahres ein Thema in der Öffentlichkeit. Polizei oder Geheimdienste können auf richterlichen Beschluß von Telekommunikationsanbietern verlangen, sogenannte »Verkehrsdaten« zu übergeben: angerufene Anschlüsse, Gesprächsdauer oder die Nutzung des Internets. Andersherum kann auch abgefragt werden, welche Telefone in einer bestimmten Funkzelle aktiv waren. Große Städte werden mit mehreren tausend Sendemasten abgedeckt. Verfolgungsbehörden sind also im Falle von Ermittlungen in der Lage, sich ein aussagekräftiges Bewegungsprofil der Verdächtigen zu besorgen.
Allerdings werden in der Regel nur dann Verkehrsdaten durch Telefongesellschaften protokolliert, wenn die angeschalteten Mobiltelefone tatsächlich genutzt wurden. Die Behörden behelfen sich deshalb mit einem Trick, indem sie per »stiller SMS« einen Kommunikationsvorgang lediglich simulieren. Die Nachricht ist für den Besitzer des Gerätes unsichtbar. Trotzdem müssen auch diese Daten von den Providern gespeichert und an Polizei oder Geheimdienste herausgegeben werden. (weiter auf jungewelt.de)