Erstmals Rechtsgrundlage für zivile Drohnen

Für den Einsatz zivil genutzter Drohnen am Himmel über Deutschland gibt es jetzt eine erste Rechtsgrundlage. Der Bundesrat stimmte einer vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderung zu.

Damit werden „unbemannte Luftfahrtsysteme“ erstmals als neue Kategorie berücksichtigt. Außer zur militärischen Aufklärung können Drohnen auch zur Verkehrs- und Umweltüberwachung oder für den Schutz von Pipelines genutzt werden.

Ein baldiger Start solcher Geräte steht aber nicht an. Über die Betriebssicherheit, Notlandungen oder Höhenstaffelungen im Luftraum ist noch zu wenig bekannt. Nähere Anforderungen soll das Bundesverkehrsministerium erst noch anordnen.

In die Gesetzesänderung wurden in den Beratungen auch Regelungen zum Datenschutz beim Einsatz von Drohnen aufgenommen.

Source: http://www.weser-kurier.de/Artikel/News/Politik/Inland/545401/Erstmals-Rechtsgrundlage-fuer-zivile-Drohnen.html