Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweizer Justiz wegen Sanktionen gegen einen italienisch-ägyptischen Geschäftsmann nach dessen Eintrag in eine UN-Terrorliste gerügt. Die Behörden der Schweiz hätten die persönlichen und geographischen Umstände des Klägers Youssef Nada besser berücksichtigen sollen, hieß es in dem Urteil am Mittwoch. Nada stand wegen mutmaßlicher Finanzierung von Terrororganisationen fast acht Jahre lang, bis 2009, auf der UN-Terrorliste und durfte deswegen in der Schweiz nicht frei reisen.
Die Richter stellten eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens des 81 Jahre alten Geschäftsmannes fest. Die Schweiz hätte die Sanktionen auch «weniger streng» handhaben können. Da Nada in der italienischen Enklave Campione am Luganer See in der Schweiz lebt, entsprach dieses Ein- und Durchreiseverbot praktisch einem Hausarrest. Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich.