Bald EU-Aufstandsbekämpfung bei Generalstreiks und Schweinegrippe?

rip_euMatthias Monroy

Mit der ausformulierten „Solidaritätsklausel“ des Vertrags von Lissabon wird den EU-Mitgliedstaaten Hilfe bei „außergewöhnlichen Umständen“ im Innern versprochen

Die EU-Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik haben einen Vorschlag zur Ausgestaltung der sogenannten „Solidaritätsklausel“ vorgelegt. Das Papier bezieht sich auf Artikel 222, um den es bei Verabschiedung des Vertrags von Lissabon Streit gegeben hatte. Die Organe der Europäischen Union bzw. ihre Mitgliedstaaten werden verpflichtet, einander im Falle eines Schadensereignisses zu unterstützen. Dies schließt den Einsatz polizeilicher, geheimdienstlicher und militärischer Mittel ein.

Ende Dezember haben zivil-militärische EU-Organe den längst angekündigten Gemeinsamen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Vorkehrungen für die Anwendung der Solidaritätsklausel durch die Union veröffentlicht. Hintergrund ist der fast 300 Seiten umfassende Vertrag von Lissabon bzw. der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). In den Regelwerken wird die Beistandspflicht zunächst vage umrissen, hierzu aber ein Umsetzungsbeschluss gefordert. Im AEUV trägt der Artikel die Nummer 222.“ Als einen der ersten Schritte waren die Mitgliedstaaten von der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) um Antworten auf einen Fragenkatalog gebeten worden. (weiter auf heise.de)