[dermerkur.de] Wie heute durch die Kommission entschieden wurde, erhält
Justizkommissarin Viviane Reding ihre eigene Generaldirektion Justiz ab
dem 1. Juli 2010. Seit dem Amtsantritt der Kommission vor knapp fünf
Monaten hat die Kommission mit Vizepräsidentin Reding eine eigenständige
Justizkommissarin, die verantwortlich ist für den Bereich Justiz,
Grundrechte und Bürgerschaft. Nunmehr wird die Trennung zwischen Innerem
und Justiz auch auf Ebene der Generaldirektion vollzogen: Die bisherige
Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit wird in zwei
unabhängige Generaldirektionen aufgeteilt. Der Deutsche Anwaltverein
(DAV) begrüßt diese nun auf Ressortebene erfolgte Trennung von "Justiz"
und "Innerem". Mit der Schaffung der Generaldirektion Justiz kommt die
Kommission einer seit Jahren vom DAV erhobenen Forderung nach.
"Die Justizkommissarin der EU hat die Aufgabe, über die Einhaltung der
europäischen Bürgerrechte zu wachen. Das setzt auf europäischer Ebene
eine echte Trennung von Innen- und Justizpolitik voraus", so
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Es sei zu begrüßen,
dass die Kommission nach der Schaffung des Justizkommissaramtes nun
auch den konsequenten zweiten Schritt unternehme und die zuständigen
Fachabteilungen aufteile.
Erst im September 2009 hatten der DAV und der Rat der europäischen
Anwaltschaft CCBE die Forderung nach einem eigenständigen
Justizkommissar mit einer eigenständigen Generaldirektion Justiz in
Resolutionen bekräftigt. Damit verbunden war die Hoffnung,
individuelle Freiheitsinteressen in ein angemessenes Verhältnis
gegenüber öffentlichen Sicherheitsinteressen zu bringen.
Während Reding künftig mit der Generaldirektion Justiz für die drei
Felder Ziviljustiz, Strafjustiz sowie Grundrechte und Unionsbürgerschaft
zuständig sein wird, wird Kommissarin Cecilia Malmström die
Generaldirektion Inneres unter sich haben.
Die Trennung der Bereiche Justiz und Inneres in der Brüsseler Kommission
war um so dringlicher geworden, als die Aktivitäten der Gemeinschaft
durch die Beschlüsse von Tampere (1999) und Den Haag (2004) in den
Bereichen Justiz und Inneres erheblich ausgeweitet worden sind. Durch
das Stockholmer Programm werden diese Zuständigkeiten noch einmal
erweitert. Die Ressortverteilung innerhalb der Brüsseler Kommission
trägt dem aus rechtlichen Gründen und aus Gründen der Transparenz und
Qualität der Abwägungs- und Entscheidungsprozesse nun Rechnung, betont
der DAV.