Das Staatsschutzgesetz muss überprüft und partiell revidiert werden. Von Rainer J. Schweizer
Es werden in der Schweiz zu viele Informationen ohne Staatsschutzrelevanz gesammelt, und die Qualität der Daten bleibt zu oft ungeprüft.
[nzz.ch] Der schweizerische Staatsschutz hat sich in den spannungsreichen dreissiger Jahren entwickelt und wurde 1950 durch ein Paket von Strafbestimmungen abgesichert. Die Tätigkeit des Inlandnachrichtendienstes fand aber erst 1997 durch das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) eine klare gesetzliche Regelung. Charakteristisch am Staats- oder Verfassungsschutz ist, dass er bestimmte Gefährdungen präventiv im Voraus erfassen will, auch wenn noch nicht einmal ein Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt.
Erhebliche Mängel
Das BWIS von 1997 hat sich bewusst auf bestimmte strafrechtlich verpönte Aktivitäten ausgerichtet, auf Terrorismus, verbotenen Nachrichtendienst, gewalttätigen Extremismus, verbotene Proliferation von Waffen und riskante Technologien. Angefügt wurden der über den Staatsschutz hinausreichende Kampf gegen organisierte Kriminalität sowie – völlig unpassend – vor der Euro 08 die Datenbearbeitung zum Hooliganismus, die eine Sache der Ordnungspolizei ist. ()weiter auf nzz.ch