[heise.de] Als "gelungenen Auftakt zum Austausch von Daten" haben Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und der niederländische Justizminister Ernst Hirsch-Ballin einen Abgleich der DNA-Fahndungsdaten beider Länder bezeichnet. Er soll zu einem maßgeschneiderten automatisierten Datenaustausch ausgebaut werden. Schäuble hatte Anfang vergangenen Jahres die Überführung des maßgeblich von Deutschland ausgearbeiteten Vertrags von Prüm in den Rechtsrahmen der Gemeinschaft forciert. In dessen Rahmen sollen Ermittler in den angeschlossenen Ländern DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeugregisterdaten elektronisch einfacher austauschen und die entsprechenden Datenbanken vernetzen können.
In der Mitteilung zum Abschluss der Testphase beim DNA-Abgleich heißt es nun, dass auf deutscher Seite fast 600 "Treffer" mit niederländischen Datensätzen erzielt wurden, in umgekehrter Richtung sogar über 1000 "Treffer" mit deutschen Datensätzen. Ob damit 1000 Niederländer deutschen Straftaten zugeordnet werden können, ist indes nicht gesagt, denn noch müssen alle "Treffer" überprüft und bereinigt werden. "Die Treffer liefern den ermittelnden Beamten wichtige neue Ermittlungsansätze. Es können Verbindungen zu anderen Straftaten hergestellt und zum Teil bislang offene Spuren einem bestimmten Tatverdächtigen zugeordnet werden. Gerade für benachbarte Staaten wie Deutschland und die Niederlande bieten sich dadurch hervorragende Möglichkeiten für eine noch intensivere Kriminalitätsbekämpfung", heißt es in der gemeinsamen Erklärung von Schäuble und Hirsch-Ballin.
Für den Bundesinnenminister ist es ausgemacht, dass der Prümer Vertrag ein Musterbeispiel europäischer Integration und Datentechnik bildet. So habe man mit dem bisher durchgeführten Datenabgleich zwischen Deutschland, Österreich, Spanien und Luxemburg allein auf deutscher Seite über 3000 "Treffer" erzielen können, darunter 50 "Treffer" bei Tötungsdelikten und 20 "Treffer" bei Sexualstraftaten. Erste angelaufenen Tests mit Frankreich sollen auf weitere Erfolge hindeuten.
Anders als die auf Fahndungserfolge hoffenden Politiker sehen Bürgerrechtlicher die Praxis des DNA-Abgleichs wie den Aufbau einer verknüpften Superdatenbank mit Unbehagen. Besonders problematisch kann das Verfahren sein, wenn es mit DNA-Beständen durchgeführt wird, die aus anderen Gründen angelegt wurden. Verwiesen wird dabei auch auf die aktuelle schwedische Diskussion, wo Sicherheitsbehörden in Zukunft Zugriff auf die Blutproben aller seit 1975 geborenen Bürger haben sollen. Allerdings hat Schweden bislang nicht den Prümer Vertrag ratifiziert.
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