Österreich: Fekter will Videoüberwachung an Schulen


ÖVP macht Druck auf Schmied

[futurezone.at] Anlässlich der Vorstellung der aktuellen Kriminalitätsstatistik am Freitag hat Innenministerin Maria Fekter [ÖVP] die Einführung von Videoüberwachung an Schulen gefordert. Die Kriminalität bei Kindern unter 14 Jahren sei im ersten Halbjahr 2008 im Vergleich zum Vergleichszeitraum des Vorjahrs um 30 Prozent gestiegen, so Fekter.

Waren von Jänner bis Juni 2007 noch 2.607 Straftaten von Zehn- bis 14-Jährigen registriert worden, so stieg diese Zahl heuer auf 3.397. Sie umfasst großteils Sachbeschädigungen, Diebstähle, aber auch Raubkriminalität und Körperverletzungen.

"Wenn Schulen selbst das Bedürfnis haben, mit Videoüberwachung für mehr Sicherheit zu sorgen, dann soll ihnen das auch ermöglicht werden. Ich sehe eine Gesetzeslücke im Schulorganisationsgesetz und plädiere für eine rasche Anpassung", sagte die Innenministerin.

Wahlkampfthema Videoüberwachung
Auch ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer unterstützte die Forderung Fekters in einer Aussendung vom Freitag. Unterrichtsministerin Claudia Schmied [SPÖ] solle das Schulorganisationsgesetz anpassen und die Videoüberwachung in Schulen genehmigen.

Die Datenschutzkommission [DSK] hatte kürzlich die Anträge dreier Wiener Schulen auf die Einführung von Videoüberwachungssystemen mit Aufzeichnungsmöglichkeit zurückgewiesen. DSK-Chefin Waltraud Kotschy hatte gesagt, dass es ein "Grundsatzproblem" sei, ob Videoüberwachung "zum Mittel der Erziehung werden solle".

In einer ersten Reaktion vom Freitag bezeichnete der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz den Vorstoß Fekters als "ungesetzlich und wenig sinnvoll". Die Datenschutzkommission habe die Videoüberwachung erst für gesetzeswidrig erklärt, die Ankündigung Fekters sei "ein Verfassungsbruch", so Pilz.

Geändertes Verfahren
Laut Justizministerium ist der enorme Anstieg von Anzeigen gegen Kinder auf die neue Strafprozessordnung [StPO] zurückzuführen, die seit 1.1.2008 in Kraft ist.

Die Steigerung der Anzeigenzahlen bei Strafunmündigen sei mit dieser nun gesetzlich geklärten Verpflichtung zur Anzeigenerstattung zu erklären.

Bis dahin war die Frage der Anzeigepflicht bei Straftaten Unmündiger bei den Sicherheitsbehörden umstritten bzw. wurde uneinheitlich gehandhabt, hieß es am Freitag in einem Schreiben an die APA.

 

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