[heise.de] Wie jetzt bekannt wurde, verwarf (Beschluss als PDF-Datei) der Deutsche Bundestage eine von 12.560 Personen unterzeichnete und im Internet veröffentlichte Petition gegen die Vorratsspeicherung von Internet- und Telekommunikationsverbindungsdaten. Damit wurde auch eine Reihe anderer Petitionsverfahren abgeschlossen, die aufgrund eines vom Fachausschuss angenommenen Sachzusammenhangs gemeinsam beraten wurden.
Die Petitenten hatten ihr Anliegen unter anderem damit begründet, dass eine Speicherung von Verbindungsdaten für die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität wegen der Verfügbarkeit von Kryptographie- und Anonymisierungsdiensten unzweckmäßig sei.
In seinem Beschluss zu dieser Petition verweist der Bundestag auf ein Schreiben des Justizministeriums, in dem ausgeführt wird, dass eine Geeignetheit des Gesetzes durch die Verpflichtung der Anbieter von deutschen Anonymisierungsdiensten zur Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten gegeben sei. Auf die Möglichkeit, ausländische Dienstleister in Anspruch zu nehmen, wird dabei nicht eingegangen. Aufgrund dieser bereits vor der Beschwerde bekannten Einbeziehung deutscher Anonymisierungsdienstleister war der Petitionsausschuss zudem der Auffassung, dem Anliegen "teilweise entsprochen" zu haben.
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