In Tschechien soll die Handydaten-Auswertung und somit die Überwachung von Mobiltelefonen durch Polizeibehörden künftig beschränkt werden. Dies entscheid am gestrigen Mittwoch das tschechische Verfassungsgericht in Brünn.
Die gegenwärtigen Regelungen seien schlicht zu allgemein und undifferenziert, berichtet die Berliner Umschau. Daher sei etwa eine Bestimmung denkbar, wonach die Behörden ausschließlich im Falle schwerer Straftaten auf die Telefondaten zugreifen dürften, so die Verfassungsrichter.
Bisher habe die Polizei zu oft und zu schnell auf die Handydaten-Auswertung zurückgegriffen. Allein im Jahr 2009 sollen die Behörden rund 280.000 Anträge auf Auskunft über Orts- und Verbindungsdaten gestellt haben. Dies soll sich nun ändern. Das Gericht habe der Regierung bis Ende September 2012 Zeit gegeben, die Regelungen zu überarbeiten und die Auswertung von Ortungs- und Betriebsdaten entsprechend einzuschränken.