Mehrere parlamentarische Initiativen im Bundestag und bei der EU-Kommission bringen Licht ins Dunkel digitaler Schnüffelwerkzeuge
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat letztes Jahr fast 400.000 Euro für Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) ausgegeben. Damit hat sich der entsprechende Etat der Behörde innerhalb von drei Jahren verdoppelt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Die Abgeordneten hatten sich nach computergestützter Kriminaltechnik bei Polizeibehörden des Bundes erkundigt.
Zu Zahlen hinsichtlich anderer zur Telekommunikationsüberwachung berechtigter Stellen werden keine Angaben gemacht. Hierzu gehören als Polizeibehörden gemäß der Strafprozessordnung neben dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei auch der Zollfahndungsdienst (ZFD), der wiederum aus dem Zollkriminalamt (ZKA), den Zollfahndungsämtern und den Hauptzollämtern besteht. Zudem nehmen auch Geheimdienste sogenannte „Beschränkungsmaßnahmen“ vor: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Militärische Abschrimdienst (MAD) und der Bundesnachrichtendienst (BND). Hinzu kommen Landespolizeibehörden und Verfassungsschutzbehörden der Länder.
Laut der Bundesregierung betreibt jede zur Überwachung der Telekommunikation berechtigte Stelle entsprechende technische Einrichtungen, um die von den Telekommunikationsanbietern gelieferten Datensätze zu empfangen. (weiter auf heise.de)